Abnahme eines Covid-19-Antigen-Tests
APA/GEORG HOCHMUTH
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Coronavirus

Wie funktionieren CoV-Eintrittstests?

Wer ab 8. Februar zum Friseur oder zur Fußpflege will, muss dort einen negativen CoV-Test vorweisen. Diese kann man in Niederösterreich kostenlos an 120 Standorten durchführen. noe.ORF.at mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um Eintrittstests.

Welche Tests sind für den Besuch beim körpernahen Dienstleister (Friseur, Kosmetikerin, Fußpflegerin etc.) zulässig?

Erlaubt sind Antigen- oder PCR-Tests, egal ob Rachen-, Nasen- oder Gurgeltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, die von geschultem Personal durchgeführt werden und bei denen ein Testnachweis ausgestellt wird – etwa in Papierform oder per SMS. Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke).

Sogenannte Wohnzimmertests, also jene Tests, die man etwa in der Apotheke kaufen und selbst durchführen kann, sind als Eintrittstests nicht zulässig. Denn dabei kann nicht kontrolliert werden, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Das muss der jeweilige Betrieb machen. Das negative Testergebnis, also der Testnachweis muss beim körpernahen Dienstleiter (in Papierform oder per SMS) vorgezeigt werden. Zur Identifikationsfeststellung ist etwa ein Führerschein oder ein Personalausweis vorzuweisen. Erst dann darf der Kunde oder die Kundin behandelt werden. Aus Datenschutzgründen werden die Testergebnisse vom Dienstleister aber nicht gespeichert. Es genügt das Vorzeigen des Ergebnisses, so die Auskunft des Gesundheitsministeriums.

Die lokale Gesundheitsbehörde wird in Zusammenarbeit mit der Polizei stichprobenartig in den Salons kontrollieren. Das heißt, die Kundschaft muss dann nach Aufforderung durch die Polizei das Testergebnis herzeigen. Auch die betreffenden Dienstleiter müssen bei diesen Kontrollen einen negativen Test vorweisen können. Sie sollen künftig einmal wöchentlich zum Test.

Was ist mit Personen, die bereits Covid-19 hatten?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit Covid-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich nicht testen lassen. Sie müssen ihre überstandene Infektion aber nachweisen. Und sie müssen zum Beispiel beim Frisör eine FFP2-Maske tragen.

Was ist mit Kindern, die etwa zum Frisör gehen?

Bei Kindern unter zehn Jahren gilt das Testergebnis der Eltern oder der Begleitperson, weil Kinder unter zehn Jahren üblicherweise nicht allein zum Frisör gehen. Kinder ab zehn Jahren brauchen einen eigenen Test.

Was ist mit Personen, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind?

Geimpfte Personen sind nicht von den Testungen ausgenommen, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Wo kann man sich testen lassen?

In Niederösterreich werden an 120 Test-Standorten kostenlose Antigen-Schnelltests angeboten. Alle Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.testung.at abrufbar. Die Liste wird laufend aktualisiert, heißt es. Kostenpflichtige Eintrittstests werden auch bei Ärzten und in Apotheken angeboten. Die Kosten sind unterschiedlich hoch.