Politik

Novelle zur Bauordnung in finaler Phase

Mehr Barrierefreiheit sowie Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge soll die geplante Bauordnungsnovelle u.a. bringen. Diese sei nun in der finalen Phase, betonte Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) am Dienstag.

Ein wesentliches Ziel, nämlich der gänzliche Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Jahr 2040, werde nicht in der Novelle 2021 umgesetzt werden können, sagte der für das Baurecht zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl am Dienstag in einer Online-Pressekonferenz. Bund und Länder würden noch über die Höhe der Fördermittel verhandeln, so Schnabl.

Umsetzung im Landtag am 18. März geplant

„Das ist ein wesentlicher Punkt am Ende des Tages, weil mit dieser Umstellung 2040 sehr, sehr viele Kosten verbunden sind. Wir wollen, dass die Menschen, die Bauwerber und die Wohnungen nicht zusätzlich mit Kosten belastet werden, sondern dass dieser Umstieg entsprechend gefördert wird“, so Schnabl weiter. Dazu gehöre eine entsprechende Förderlandschaft, „sodass der Umstieg entsprechend gern angenommen wird“. Dies sei wichtig, um die Klima- und Energieziele auch in Zukunft zu erreichen.

Die Novelle soll wie geplant ab 1. Juli gelten. Konkret beinhaltet sie mehrere Schwerpunkte, darunter etwa den Klimaschutz. Geplant ist unter anderem, dass künftig Fotovoltaikanlagen auf allen neuen Objekten im Bauland ab 300 Quadratmeter errichtet werden müssen. Für neue Häuser wird der Einbau von Raumthermostaten verpflichtend vorgeschrieben.

Franz Schnabl
Herbert Käfer
Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl mit Severin Nagelhofer, Leiter der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (v.r.)

E-Mobilität und Barrierefreiheit im Fokus

Die E-Mobilität ist ein weiterer Schwerpunkt. Hierbei ist laut Novelle festgelegt, dass es für Anlagen mit mehr als zwei Wohnungen eine Elektro-Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze geben soll. Außerdem steht die Barrierefreiheit als weiterer großer Themenblock in der Novelle. In diesem Punkt heißt es etwa: „Nur noch Aufzüge und Rampen sind zur Überwindung von Höhenunterschieden zulässig.“

Die Niederösterreicher seien ein Volk der Hauseigentümer, betonte Schnabl. 64 Prozent der Menschen im Bundesland würden in Eigenheimen leben. „Genau für diese Zielgruppe haben wir mit der Novelle der Bauordnung beigetragen, um Wohnen in Niederösterreich noch leistbarer zu machen“, sagte der Landesvize.