E-Impfpass
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Gesundheit

E-Impfpass: CoV beschleunigt Umsetzung

Eigentlich hätte der Elektronische Impfpass bis 2030 umgesetzt werden sollen. Wegen der Coronavirus-Pandemie steht er aber doch früher zur Verfügung. Ab März 2021 ist der E-Impfpass zumindest für die Eintragung der Coronavirus-Impfungen funktionstüchtig.

Der elektronische Impfpass soll nach und nach die alte Papierversion ersetzen. Seine Vorteile: man kann ihn nicht verlieren und die Patientinnen und Patienten haben immer einen aktuellen Überblick über ihren Impfstatus. „Mit März müssen alle Coronavirus-Impfungen eingetragen werden. Der Nationalrat hat das beschlossen, das heißt, die Systeme funktionieren“, sagte Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, gegenüber noe.ORF.at.

Mittels E-Card, Ausweis und Code, den man bei der Impfanmeldung erhalten hat, wird die Coronavirus-Impfung in der Arztpraxis registriert. Bei Patientinnen und Patienten, die schon zu Jahresbeginn geimpft wurden, wird die Impfung automatisch nachtgetragen.

Abmeldung vom E-Impfpass nicht möglich

Ursprünglich hätte der elektronische Impfpass viel später eingeführt werden sollen, die Coronavirus-Pandemie beschleunigte den Vorgang aber, erklärte Lehner: „Das Entscheidende ist die Bereitschaft aller, mitzumachen. Wenn dieser Schritt gelungen ist – und das dauert oft Jahre, dass alle wirklich mitmachen wollen –, dann geht es in der Zielfindung und Umsetzung recht schnell."

Aktuell dient der E-Impfpass als wichtiges Instrument im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Abmelden könne man sich daher nicht, so Lehner: „Ein Opt-out beim E-Impfpass ist nicht möglich, denn er funktioniert im Kampf gegen die Pandemie nur dann, wenn alle teilnehmen." Der Schutz der Daten sei aber gewährleistet.

Derzeit werden im E-Impfpass zwar nur die Coronavirus-Impfungen eingetragen, das langfristige Ziel ist jedoch, dass alle Impfungen von der Geburt bis zum Lebensende registriert werden. Außerdem soll man per Handysignatur über das ELGA-Portal jederzeit Informationen darüber abrufen können, wogegen man bereits geimpft ist und wann man wieder eine Auffrischung benötigt. Wer kein Smartphone besitzt, erhält beim Arzt oder in der Apotheke Auskunft darüber.