Lärmschutzwand Wiener Neudorf
ASFINAG
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Verkehr

A2: Höchste Lärmschutzwand für Wr. Neudorf

Bei Wr. Neudorf (Bez. Mödling) wird an der Südautobahn (A2) die höchste Lärmschutzwand Österreichs gebaut. 5.300 Anrainer sollen von der 13 Meter hohen Wand profitieren. Ein niedrigeres Tempolimit, für das die Gemeinde seit Jahren kämpft, ist nicht geplant.

Laut ASFINAG ist es das erste Lärmschutzprojekt dieser Dimension in Österreich. Kernstück ist eine 13 Meter hohe Wand zum Schutz der Siedlung zwischen dem Eumigweg und der Hauptstraße. Am Dienstag werden die Steher dafür eingesetzt, in die die Lärmschutzwand-Kassetten eingehängt werden. Für die Steher und die Bohrpfähle wird eine Tagesmenge von 150 bis 180 Kubikmeter Beton benötigt. Die Wände selbst bestehen aus einem speziellen Kunststoff.

Zusätzlich sollen noch weitere, kleinere Lärmschutzwände auf den Gemeindestraßen in Wiener Neudorf und im Bereich der Anschlussstelle Mödling für eine höhere Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen. Die bereits bestehenden Wände südlich der Hauptstraße werden saniert und verbessert.

Lärmschutzwand Wiener Neudorf
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Die Vorarbeiten zur Errichtung der höchsten Lärmschutzwand Österreichs sind nun abgeschlossen, am Dienstag werden die Steher eingesetzt

Die Arbeiten sollen bis Juli dieses Jahres andauern. Der Pannenstreifen wird dafür gesperrt, die vier Fahrspuren werden verschwenkt, sollen aber nur unwesentlich schmäler werden. Eine Sperre einzelner Fahrspuren wird nur vereinzelt, etwa beim Einhängen der Wandelemente notwendig sein. Diese Arbeiten würden aber ohnehin nur zu verkehrsärmeren Zeiten verrichtet werden, so Alexandra Vucsina-Valla, Sprecherin der ASFINAG. Von einer erhöhten Staugefahr gehe man deshalb nicht aus.

Ab Sommer wieder Tempo 130

Im Zuge der Arbeiten wird das Tempolimit auf der A2 während der Hauptarbeitszeit (7.00 Uhr bis 18.00 Uhr) auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert, in der Nacht sind 80 km/h erlaubt. Eine dauerhafte Reduzierung auf 80 Stundenkilometer – wie es von der Gemeinde Wiener Neudorf seit Längerem gefordert wird – ist derzeit nicht geplant. Die Festsetzung der Tempolimits liege allerdings auch nicht im Zuständigkeitsbereich der ASFINAG, man setze nur die Bescheide des Verkehrsministeriums um, heißt es dort.