ÖVP, SPÖ und FPÖ stimmten dem Beschluss einer Alkoholverbotsverordnung nach dem Niederösterreichischen Polizeistrafgesetz im Gemeinderat von Wiener Neustadt zu. Nur die Grünen waren dagegen. Am 1. April tritt die Verordnung in Kraft. Laut Rathaus ist die Konsumation von alkoholischen Getränken an öffentlichen Straßen, Plätzen und in Parkanlagen der Innenstadt dann ganzjährig verboten. Die Strafen können sich auf bis zu 1.000 Euro belaufen.
Änderung des Polizeistrafgesetzes ermöglicht Strafen
In Wiener Neustadt gibt es bereits seit Jahren eine Verordnung über ein derartiges Alkoholverbot. Weil im Landtag mittlerweile eine Änderung des Polizeistrafgesetzes beschlossen wurde, könne nun auch entsprechend vorgegangen werden. Das Verbot in der Stadt soll für den gesamten Bereich innerhalb des Rings, für den Bahnhof, den Esperanto-Park, den Corvinusring und den Bereich des Neuklosters gelten.
Dass Verstöße auch geahndet werden könnten, „ist eine langjährige Forderung“, betonte Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP). Die Initiative sei im Land vorangetrieben worden, weil es in Wiener Neustadt immer wieder Probleme mit Alkohol im öffentlichen Raum gebe, „vor allem in den Parks, am Bahnhof und in den Fußgängerzonen“.