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Coronavirus

Lockdown: Diese Regeln gelten jetzt

In Niederösterreich, Wien und dem Burgenland gibt es seit Mitternacht wieder einen harten Lockdown, der in Niederösterreich – wie auch in Wien – bis 11. April dauern soll. noe.ORF.at mit einem Überblick, welche Regeln nun gelten.

Von heute, Gründonnerstag, bis inklusive 11. April bleiben die Geschäfte geschlossen, ausgenommen sind Lebensmittelshops, Tiernahrungshandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken. Auch Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien bleiben geöffnet.

Friseure, Museen und Zoos geschlossen

Dazu müssen auch die persönlichen Dienstleister (Friseure etc.), Museen und Zoos wieder schließen. Die Ausgangsbeschränkungen, die im restlichen Österreich nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam. Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, etwa zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur „körperlichen und psychischen Erholung“ sowie zur Fahrt in die Arbeit.

Regeln Osterlockdown
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Diese Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man die Bundesländer während des Lockdowns verlassen oder betreten darf. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist nicht gestattet.

Strenge Regeln bei Treffen

Strenge Regeln gibt es auch für Treffen. Diese sind nur zwischen einem Haushalt und einer einzelnen Person eines anderen Haushalts erlaubt. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das also erlaubt.

Die Abholung in Geschäften und in der Gastronomie ist weiterhin erlaubt. Die angedachte FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen kommt nun nicht. Die Stadt Wien verhängte unterdessen am Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht für fünf belebte Plätze – mehr dazu in Maskenpflicht an fünf Plätzen in Wien (wien.ORF.at; 31.3.2021).

Oster-Gottesdienste finden statt

Die Kirchen in der Ostregion werden angesichts des verordneten Lockdowns während der Osterzeit besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, sie bieten aber für die Gläubigen zu diesen wichtigen christlichen Feiertagen Gottesdienste an. Die Pfarrverantwortlichen werden eindringlich darauf hingewiesen, dass die Liturgien so kurz wie möglich zu halten sind. „Wo möglich und sinnvoll sollen Gottesdienste auch im Freien gefeiert werden. Besonders wichtig ist, dass die Gläubigen am Ende jedes Gottesdienstes aufgefordert werden, nicht vor der Kirche noch beieinanderzustehen“, hieß es in einer Mitteilung.

Während des gesamten Gottesdienstes gilt die Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Weiters muss stets verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes.