Gericht

Drei Schuldsprüche nach Disco-Brandstiftung

Nach einem Feuer in einer Diskothek in Bruck an der Leitha ist ein 59-Jähriger am Mittwoch in Korneuburg wegen Brandstiftung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Für die beiden Komplizen des Mannes setzte es teilbedingte Strafen im Ausmaß von drei Jahren.

Die Schuldsprüche sind Gerichtsangaben zufolge bereits rechtskräftig. Das Feuer datiert aus dem Jahr 2012, einer der Beschuldigten wurde durch einen DNA-Treffer überführt. Der in den späten Abendstunden des 28. Mai 2012 in dem Tanzlokal angerichtete Schaden betrug 1,4 Millionen Euro. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, die Flammen zur Lukrierung der Versicherungssumme von mehr als 400.000 Euro gelegt zu haben. Beim Prozess war das Trio am Mittwoch geständig.

Betreiber gab Brandstiftung in Auftrag

Es handelte es sich den Ermittlungen zufolge um eine Auftragstat durch den damaligen Betreiber der Diskothek, einen nunmehr 47-Jährigen aus dem Bezirk Hollabrunn, und seinen Geschäftspartner, einen inzwischen 50-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, der wiederum den jetzt 59-Jährigen aus dem Bezirk Mistelbach für die Ausführung rekrutiert haben soll. Die beiden jüngeren Männer hatten die Disco am 1. November 2011 gekauft. Aufgrund schleppenden Umsatzes und hoher finanzieller Außenstände wurde laut Polizei vom Gebäudeeigentümer im Mai 2012 eine Räumungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Deshalb sei der Entschluss gefasst worden, das Objekt in Brand zu setzen und die Versicherungssumme zu kassieren.

Der angeheuerte nunmehr 59-Jährige hatte in dem Tanzlokal als DJ gearbeitet und war deshalb laut Polizei mit den Gegebenheiten bestens vertraut. Ihm sollen 5.000 Euro zugesagt worden sein. An einem Notausgang sei das Schloss manipuliert worden, um dem Komplizen den ungehinderten Zutritt zu ermöglichen, so die Ermittlungen.

Im Lokal gab es der Polizei zufolge sechs Brandstellen im Parterre und im Obergeschoß. Gegenstände waren mit Dieseltreibstoff übergossen und angezündet worden. Fünf Kanister mit jeweils 55 Litern sollen in die Disco gebracht worden sein. Der gesamte Innenbereich und das Objekt selbst wurden stark beschädigt bzw. zerstört. Der mutmaßliche Brandleger fuhr den Ermittlungen zufolge noch in der Nacht zu Bekannten nach Deutschland, um sich ein Alibi zu verschaffen.

Fall erst Jahre später geklärt

Der Fall blieb lange ungeklärt, obwohl etwa ein Monat nach der Tat 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgelobt worden waren. Bewegung gab es wieder im August 2020. Der 59-Jährige war in Tschechien straffällig und von der Polizei im Nachbarland erkennungsdienstlich behandelt worden. Beim Landeskriminalamt Niederösterreich langte daraufhin ein Treffer einer im Mai 2012 an einem Benzinkanister gesicherten DNA-Spur ein. Was folgte, war die Klärung der fast neun Jahre zurückliegenden Tat durch die niederösterreichischen Brandermittler.

Die ausgesprochene teilbedingte Strafe für den 59-Jährigen setzt sich laut Gericht aus 16 Monaten bedingter und acht Monaten unbedingter Haft zusammen. Die Komplizen müssen von ihren drei Jahren Haft jeweils zwölf Monate absitzen.