Strenge Sicherheitsvorkehrungen vor dem Landesgericht Korneuburg
ORF/Gernot Rohrhofer
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Chronik

Gerasdorf: 14 Jahre Haft für Leibwächter

Der erste Prozess um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) hat in Korneuburg mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für den 37-jährigen Angeklagten geendet. Er fasste wegen versuchten Mordes 14 Jahre Haft aus.

Der 37-Jährige soll als Leibwächter des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wird ihm, er habe den mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet hatte. Sieben von acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord. Nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen unbefugten Besitzes von Schusswaffen und eines Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Hier fiel das Votum der Laienrichter jeweils einstimmig aus.

Mildernd wertete das Geschworenengericht die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, und das vorliegende Teilgeständnis. Als erschwerend wurden das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen mit einem Vergehen und die Begehung während offener Probezeit erachtet.

14 Jahre Haft für Bluttat

Der erste Prozess um die Bluttat in Gerasdorf hat in Korneuburg mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für den 37-jährigen Angeklagten geendet. Er fasste wegen versuchten Mordes 14 Jahre Haft aus.

Tschetschenischer Regierungskritiker erschossen

Laut Anklage war der tschetschenische Regierungskritiker Martin B. über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der angeklagte Leibwächter wurde Zeuge als Martin B. am 4. Juli 2020 in Gerasdorf bei Wien erschossen wurde. Danach soll er selbst zur Waffe gegriffen und dem mutmaßlichen Mörder nachgeschossen haben.

Die Darstellung klang am Donnerstag zu Prozessauftakt wie in einem Film: Zwei Männer treffen sich in einem Hinterhof, um ein Auto gegen eine Pistole zu tauschen. In einem Nebengebäude versteckt sich der Beschuldigte. Als sich der Tausch als Hinterhalt herausstellt und der Regierungskritiker B. tot ist, will der 37-Jährige dem mutmaßlichen Mörder hinterherschießen. Ein Schuss löst sich aber nur deshalb nicht, weil die Patrone defekt war. Der mutmaßliche Mörder von Martin B. flüchtet am 4. Juli zunächst. Er wird jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen. Der Leibwächter wird an Ort und Stelle festgenommen.

Laut Staatsanwalt „aggressiv und gewaltbereit“

Der Staatsanwalt sprach von versuchtem Mord und beschrieb den Beschuldigten als „aggressiven und gewaltbereiten Mann“. Einer der beiden Verteidiger, Martin Mahrer, sagte hingegen, dass es keinen Augenzeugen gebe. „Alles stützt sich im Wesentlichen auf seine Aussage und er hat immer gesagt, er hat auf die Reifen geschossen. Und es gibt nichts, was diese Aussage erschüttern könnte.“ Verstöße gegen das Verbotsgesetz und das Waffengesetz gestand der Beschuldigte.

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Beamte der Cobra und des Verfassungsschutzes sorgten für Sicherheit während des Prozesses
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Beschuldigter wurde bewacht

Der Verteidiger des 37-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Mit dem Fall des mutmaßlichen Todesschützen vom 4. Juli beschäftigt sich unterdessen weiterhin die Anklagebehörde. Die Ermittlungen wegen Mordes seien noch nicht abgeschlossen, sagte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Der Prozess am Landesgericht Korneuburg fand unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beamte der Cobra und des Verfassungsschutzes sollten beim Prozess am Donnerstag dafür sorgen, dass die Verhandlung sicher über die Bühne geht. Für den Schutz des Beschuldigten sorgten Beamte der Cobra, des Verfassungsschutzes und bewaffnete Justizwachebeamte.