Hunderte Gäste sollen bei der Hochzeit gewesen sein, die genaue Gästezahl wurde noch nicht restlos geklärt. In Folge der Veranstaltung entstand ein CoV-Cluster mit etwa 60 Fällen, der u.a. auch nach Oberösterreich reichte. Ein Jugendlicher, der auf der Hochzeit arbeitete und schon erkrankt war, meldete sich drei Tage später bei der Gesundheitshotline 1450.
Er wurde positiv getestet und war dazu verpflichtet, alle Kontaktpersonen anzugeben. Die Hochzeit erwähnte er allerdings laut Staatsanwaltschaft Krems nicht. Der Amtsarzt fragte ihn dann speziell nach dieser Veranstaltung, weil sie zu diesem Zeitpunkt im Bezirk bereits bekannt war. Auch bei dieser Frage gab der Jugendliche aber an, nicht dort gewesen zu sein.
Falsche Angaben: Probleme beim Eingrenzen des Clusters
Mit diesen falschen Angaben habe er das Contact Tracing erschwert, so die Staatsanwaltschaft. Weil er für das Coronavirus typische Symptome hatte, wurde auch wegen der vorsätzlichen Gefährdung anderer durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Der Prozess endete am Montagnachmittag in einer Diversion. Der Jugendliche muss innerhalb eines halben Jahres 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Staatsanwaltschaft Krems seien zu dieser Hochzeit viele Informationen von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd zusammengetragen worden. Man habe in mehrere Richtungen ermittelt. Ob es wegen der Veranstaltung an sich, etwa wegen der Gästezahl, zu einer Anklage kommt, ist noch nicht bekannt.