Coronavirus

Verwirrung nach Brief an Risikopatienten

Hochrisikopatienten können sich in Niederösterreich seit Anfang März für eine Corona-Impfung anmelden. Ein Brief der Sozialversicherung dient als offizieller Nachweis. Tatsächlich sorgte das Schreiben aber bei einigen für Verwirrung.

„Auf Grund der Medikamente, die wir als Sozialversicherung für Sie im letzten Jahr abgerechnet haben, gehören sie möglicherweise zu dieser Gruppe“, heißt es im Brief der Sozialversicherung. Doch die Formulierung „möglicherweise“ warf bei einigen der tausenden betroffenen Versicherten mehr Fragen auf als geklärt wurden. Die Folge waren viele hilfesuchende Anrufe bei Notruf Niederösterreich, wo die Impfungen im Land koordiniert werden.

Ein Sprecher von Notruf Niederösterreich stellte am Mittwoch jedenfalls klar: Wer den Brief bekommen hat, gilt offiziell als Hochrisikopatient und kann sich ab sofort für eine Impfung anmelden – unabhängig davon, ob diese Person tatsächlich zur Risikogruppe zählt. Der Brief muss allerdings zur Impfung mitgenommen werden.

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Die Formulierung, dass man „möglicherweise“ zur Risikogruppe gehört und damit Anspruch auf einen Impftermin hat, sorgte bei vielen für Verwirrung

Große Gruppen fehlen

Patientenanwalt Gerald Bachinger begrüßte die Aktion der Sozialversicherung. Schließlich war der Brief eine Folge davon, dass einige Ärzte und Ärztinnen für das Ausstellen von Risikoattesten anfänglich von den Patienten ein Honorar verlangten – mehr dazu in Pensionisten müssen für Risikoattest zahlen (noe.ORF.at; 13.3.2021).

Kritisch sieht Bachinger aber, dass nicht alle Hochrisikopatienten einen Brief bekamen: „Zum Beispiel Patienten mit Fettleibigkeit – die meisten von denen werden keine Medikamente bekommen. Das heißt, da fang ich mit den Medikamentenverschreibungsdaten wenig an.“

Das gleiche gilt auch für Patientinnen und Patienten, die aktuell an Krebs erkrankt sind und etwa eine Strahlentherapie bekommen. Diese könnten nur durch Krankenhausdaten erreicht werden, erklärt Bachinger. Die dritte Gruppe sind Menschen, die an Bluthochdruck leiden und bereits Endorganschäden aufweisen.

Patientenanwalt fordert bessere Datenerfassung

Laut Bachinger hätten die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen schon längst eine Diagnosecodierung für jeden Patienten an die Krankenkasse weiterleiten müssen, was im niedergelassenen Bereich derzeit aber nur in Primärversorgungszentren eingesetzt wird: „Wir sehen in Ländern, wo das schon verwendet wird, dass hier viel bessere Daten zur Verfügung stehen über das Gesundheitsproblem, warum jemand krank ist und dann können auch die Planungen besser erfolgen.“ Das würden auch die Erfahrungen in den Spitälern zeigen, wo das System schon seit Jahren problemlos und zum Nutzen der Patienten verwendet wird.