Die Organisatoren der Demonstration sprechen von einem unfairen Asylverfahren und kritisieren, dass mit dem 23-jährigen Naveed ein junger Mann abgeschoben wurde, der sich in den vergangenen Jahren bestens integriert habe. „Wir wollen, dass er wieder zurückkommt und sprechen uns gegen die Ablehnung von gut integrierten und tüchtigen Menschen aus“, sagt Maria-Elisabeth Bauer. Die pensionierte Ärztin bezeichnet sich als „Ziehmutter“ des 23-Jährigen.
Drei Jahre lang habe der pakistanische Flüchtling bei ihr gelebt, zuvor in Flüchtlingsquartieren in Korneuburg und Klosterneuburg. „Was hier passiert, ist nicht richtig. Er musste sich einem unfairen Asylverfahren stellen.“ Bei der Kundgebung am Rathausplatz in Klosterneuburg forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem menschlichere Gesetze im Asylbereich. Am Wort waren neben Naveeds „Ziehmutter“ auch Freunde und ehemalige Klassenkollegen.
Naveed kam während der Flüchtlingsbewegung im Sommer 2015 nach Österreich. 2018 wurde sein Asylantrag abgewiesen und der Mann und seine Anwältin schöpften sämtliche Instanzenzüge – unter anderem vor dem VfGH und VwGH – aus. Vergangene Woche wurde er nach einem Termin beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) festgenommen und wenig später abgeschoben.
Pakistan kein „unsicheres Land“
„In dem Fall hat es von Anfang an keine Aussicht auf Asyl oder ein humanitäres Bleiberecht gegeben. Ein solches wird in jedem Verfahren von Amts wegen mitgeprüft“, heißt es aus dem BFA. Das Herkunftsland des Asylsuchenden sei entgegen anders lautender Behauptungen kein unsicheres Land. Man habe Verständnis für die Emotionen in dem Fall, am Ende gehe es aber um europäische Richtlinien und nicht um Einzelmeinungen.
Aussagen, denen Naveeds Unterstützer keinen Glauben schenken wollen. „Die sagen viel. Das ist Linie des Ministeriums. Sie haben ihm seinen Asylgrund nicht geglaubt, die Verhandlung in einer falschen Sprache geführt und seine Integration nicht berücksichtigt“, sagt Bauer. Auch Angaben aus dem BFA, dass sich der Asylwerber zwei Mal seiner Abschiebung entzogen habe und untergetaucht sei, dementiert die frühere Ärztin.
„Die Behörden haben mehrmals versucht, den Mann abzuschieben. Im Sommer 2020 hat es dann eine Festnahmeanordnung gegeben“, heißt es seitens der Behörde. Eine solche Anordnung gebe es immer dann, wenn es ein Heimreisezertifikat gibt und ein Asylwerber nicht freiwillig zurückkehrt.