Für die Sommermonate könne bereits von einer soliden Buchungslage gesprochen werden, sagt der Geschäftsführer der Niederösterreich Werbung, Michael Duscher. Die Anzahl der Anfragen in den sechs von der Niederösterreich-Werbung definierten Tourismusdestinationen steige stetig. Das liege vor allem an den ab 19. Mai für Gastronomie und Tourismus geplanten Öffnungsschritten.
Besonders beliebt sind Themen rund um die Beschäftigung im Freien, wie etwa Radfahren oder Wandern. In Bezug auf die Übernachtungen stünden vor allem Ferienwohnungen und Urlaub auf dem Bauernhof im Trend.
Nur in einer der sechs Regionen wurde die Buchungslage als „sehr verhalten“ beschrieben. Dennoch seien die Verhältnisse auch in der Destination Donau-Niederösterreich besser als im Jahr zuvor. Im Frühjahr letzten Jahres seien nämlich „ausschließlich Absagen“ verzeichnet worden.
Pfingstwochenende gut gebucht
Den Startschuss für die Saison bildet sozusagen das unmittelbar nach der für 19. Mai geplanten Öffnung anstehende Pfingstfest. Besonders Thermen-, Wellness- und Ausflugshotels werden an diesem verlängerten Wochenende besonders gut frequentiert sein, so die Einschätzung der Fachgruppe Hotellerie der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Im Gegensatz dazu sieht die Wirtschaftskammer vor allem auf jene Betriebe, die auf Seminare und Events wie Hochzeiten ausgerichtet sind, noch mehrere schwere Wochen zukommen. „Einerseits sind solche Veranstaltungen ja voraussichtlich erst ab dem Sommer wieder möglich und haben andererseits ja eine längere Vorlaufzeit bei der Buchung“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.
Stornierungen als Buchungshilfe
Trotz der guten Buchungszahlen gebe es noch immer freie Kapazitäten. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausreichende Stornobedingungen sollen laut Niederösterreich-Werbung dazu beitragen, die Hemmschwelle für Buchungen zu senken. Eine kostenlose Stornierung soll bis zu 48 Stunden vor dem Reiseantritt möglich sein, wenn ein positiver Coronatest vorliegt oder ein im selben Haushalt lebendes und an Covid-19 erkranktes Familienmitglied betreut werden muss.
Diese kurzfristeigen Stornomöglichkeiten gelten aber nur für Krankheits- oder Infektionsfälle. „Taktische Stornos unterliegen jedoch sicherlich auch weiterhin den üblichen Stornofristen“, so die Wirtschaftskammer.