Männer mit Einkaufstaschen
ORF.at/Zita Klimek
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Coronavirus

Neue alte Regeln nach Ende des Lockdowns

Mit 3. Mai endet der harte Lockdown für Niederösterreich und Wien, der als „Osterruhe“ begonnen hatte. Geschäfte und Frisörsalons öffnen wieder, Jugendsport ist wieder erlaubt, viele andere Beschränkungen bleiben aber. noe.ORF.at mit einem Überblick.

Die wichtigsten Änderungen ab 3. Mai

  • Handel und körpernahe Dienstleister öffnen
  • Bibliotheken, Museen und Zoos öffnen
  • Treffen von zwei Haushalten erlaubt (Max. vier Erwachsene plus sechs Kinder)
  • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen statt ganztags
  • Gelockerte Besuchsregeln in Pflegeheimen
  • Jugendsport im Freien möglich

Die Öffnung des Handels ist wohl der am sehnsüchtigsten erwartete Schritt aus dem harten Lockdown. Mit Montag dürfen alle Geschäfte wieder aufsperren, nicht nur jene zur Deckung der Grundbedürfnisse. Auch Mode- und Schuhgeschäfte, Bau- und Elektronikmärkte oder auch Juweliere dürfen ab morgen wieder besucht werden. Auch die im Homeschooling dringend benötigten Druckerpatronen kann man wieder einfach im Papierwarengeschäft kaufen. Für den Besuch in den Shops gilt die FFP2-Maskenpflicht – ein negativer Corona-Test, wie zwischenzeitlich diskutiert wurde, ist aber nicht notwendig. Allerdings gelten weiterhin die Abstandsregeln und pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche darf maximal eine Person in den Laden.

Pediküre, Kosmetik, Piercing, Tattoo oder eine neue Frisur erhält man hingegen nur mit beidem, also einer FFP2-Maske und einem negativem Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig. Alle körpernahen Dienstleister sperren mit Montag wieder auf und wurden wohl von einigen sehnlich erwartet, die ihrer „Corona-Frisur“ überdrüssig sind. Für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Heilmassagen) ist laut Verordnung kein Test nötig. Allerdings muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt zudem in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnsteigen.

Lockerungen bei Besuchen in Heimen

Auch in den niederösterreichischen Pflege- und Betreuungszentren gibt es Lockerungen, nämlich bei den Besuchsregeln. Ab Montag soll es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich sein, vier Besuche zu je zwei Personen pro Woche zu erhalten.

Die strengen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gelten aber weiterhin. So müssen Besuche angemeldet werden, es gibt fixe Besuchszeiten und die Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorlegen können. Für die Besuchsregeln in Heimen gibt es mehrere Ausnahmen, etwa für Palliativ- und Hospizbegleitung, für die Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Jugendsport und Museumsbesuch möglich

Kulturveranstaltungen sind vorläufig noch untersagt, aber Museen, Bibliotheken und Zoos können ab Montag wieder besucht werden. Auch beim Sport gibt es Lockerungen. Jugendliche bis 18 Jahre dürfen im Freien wieder Trainieren, Voraussetzung ist ein Corona-Konzept, das beispielsweise die Kontaktverfolgung ermöglichen soll. Maske beim Betreten des Trainingsgeländes und eine Gruppengröße von 10 Personen plus zwei erwachsenen Betreuenden sind Bedingung, außerdem darf es während des Trainings keinen Körperkontakt geben.

Die gleichen Regeln gelten für alle andere Formen der außerschulischen Jugendarbeit. Die Schulen bleiben vorläufig im Schichtbetrieb, der mit 26. April gestartet wurde. Einzige Ausnahme sind die Volksschulen sowie Abschlussklassen, die durchgehend Präsenzunterricht haben.

Vieles bleibt noch verboten

Für viele andere Dinge gelten weiterhin Beschränkungen, die in der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung geregelt sind. So bleiben größere private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern ebenso verboten wie öffentliche Konzerte oder Theaterabende. Das Verbot bezieht sich vor allem auf die Gruppengröße. Galt bis 2. Mai die Regel „ein Haushalt plus eine Einzelperson“ so können ab Montag wieder maximal zwei Haushalte zusammentreffen, d. h. vier Erwachsene plus maximal sechs aufsichtspflichtige Kinder. Diese Regel gilt übrigens auch im Park oder im eigenen Garten. Eine der wenigen Ausnahmen stellen Begräbnisse dar, hier sind bis zu 50 Personen erlaubt.

Die rund um die Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen fallen mit Ende des harten Lockdowns, sie bleiben aber zwischen 20.00 und 6.00 Uhr aufrecht. Das Zuhause darf dann nur wegen der bekannten Gründe verlassen werden, etwa um arbeiten zu gehen, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen, die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder, Bewegung an der frischen Luft sowie unaufschiebbare Behördenwege.

Der Wirtshausbesuch oder die Übernachtung im Hotel müssen weiterhin verschoben werden, denn die neuen-alten Lockdown-Regeln gelten vorerst bis Mitte Mai – dann hat die Regierung weitere Lockerungen in Aussicht gestellt – mehr dazu in news.ORF.at.