Die Plätze im Außenbereich werden beliebt sein, ist sich Gastwirt Matthias Strunz sicher, deswegen soll in den nächsten elf Tagen der Gastgarten noch größer werden. Strunz leitet das Gasthaus Figl in St. Pölten. „Den Abstand von zwei Metern kann man spielend leicht einhalten. Wenn ein Gast vorne nach Hause geht, kreuzt er den Weg vom Gast, der am anderen Ende sitzt, gar nicht“, erzählt Strunz.
Bis zur Öffnung in eineinhalb Wochen steht für das Gasthaus Figl noch Abhol- und Lieferservice an. An diesem Samstag bereitet man in der Küche gerade das Take-Away-Menü für den Muttertag vor. Das große Geschäft sei es nicht, sagt Strunz: „Ich sehe es als Beschäftigungstherapie für die Mitarbeiter. Sie können weiter zusammenarbeiten und somit funktioniert auch das Teamwork.“
Gastronomie bereitet sich auf Comeback vor
Am 19. Mai darf die Gastronomie unter Einhaltung strenger Regeln wieder öffnen. Wie sich die Gastwirte auf dieses Comeback vorbereiten, hat sich „Niederösterreich heute“ in St. Pölten angeschaut.
Kritik an maximaler Personenzahl
Auch in der Küche vom Restaurant und Hotel Graf in der St. Pöltner Innenstadt wird noch zum Abholen und Liefern gekocht. Für den 19. Mai ist man bereits mit genügend Personal aufgestellt, denn Gastwirt Leo Graf habe in der Pandemie keinen Mitarbeiter gekündigt: „Wir sind ein Betrieb, der die Mitarbeiter schon sehr lange hat, die schon über Jahrzehnte bei uns sind. Wenn man dann durch eine Krise gemeinsam geht und mit einer Stammmannschaft weiterarbeiten kann, ist das schon ein sehr großer Vorteil.“
Unverständlich ist für Graf, weshalb im Innenbereich maximal vier Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen. „Wenn jetzt drei Freundinnen und drei Freunde auf einen Kaffee gehen wollen, geht das nicht mehr. Vier Personen aus vier Haushalten, das wäre schon ein großer Wunsch der Gastronomie.“ Neben dieser maximalen Personenanzahl gibt es noch weitere Regeln für den 19. Mai.
Die Regeln für den Gasthaus-Besuch
Für Gäste gilt, außer auf dem Sitzplatz, eine FFP2-Maskenpflicht. Sie brauchen außerdem einen negativen CoV-Test. Der Bundesrat segnete am Donnerstag aber eine Gesetzesnovelle ab, wonach sich Geimpfte und Genesene die Eintrittstests ersparen. Geimpfte werden vermutlich ab drei Wochen nach der ersten Immunisierung keine Eintrittstests mehr vorlegen müssen. Registrierungspflicht in der Gastro gibt es aber für jeden Gast – egal, ob genesen, getestet oder geimpft.
An einem Tisch dürfen höchstens vier Erwachsene und ihre Kinder Platz nehmen. Bei Tischen in Gastgärten dürfen maximal zehn Personen sitzen. Zwischen den Tischen gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Essen und Trinken ist, wie bereits im Herbst, nur sitzend erlaubt. Selbstbedienungsbuffets dürfen mit Hygieneauflagen angeboten werden. Kellnerinnen und Kellner dürfen mit einem aktuellen, negativen CoV-Test statt einer FFP2-Maske auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Lokale müssen um 22.00 Uhr zusperren.