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APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

Tauziehen um Ausbau der A22 geht weiter

Das Tauziehen um den Ausbau der Donauuferautobahn (A22) bei Stockerau (Bezirk Korneuburg) geht weiter. Die ASFINAG will diese auf sechs Spuren erweitern. Umweltministerin Gewessler (Grüne) gab grünes Licht. Nun revidierte das Gericht die Entscheidung.

Der geplante Ausbau der A22 bei Stockerau hat bereits eine längere Geschichte. Die Stadtgemeinde und eine Bürgerinitiative hatten zunächst eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Im Februar hatte sich Gewessler aber gegen eine UVP entschieden und damit der ASFINAG grünes Licht für den sechsspurigen Ausbau der A22 erteilt.

Über 4,5 Hektar Auland im Natura-2000-Gebiet müssten dafür gerodet werden. Doch nun gibt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Beschwerden aus Stockerau Recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich dabei nicht nur um eine Erweiterung um zwei Spuren, sondern um den „Neubau einer Autobahn“ handle, und da sei eine UVP unabdingbar. Gemeinde und Bürgerinitiative seien erleichtert, hieß es. Letztere will die Möglichkeit nutzen, Parteienstellung im UVP-Verfahren zu bekommen. Die ASFINAG hat nun die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sechs Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzulegen.

Urteil für Gewessler „richtungsweisende Entscheidung“

Die Entscheidung werde vom BVwG damit begründet, „dass die europäische Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Österreichische Recht nur teilweise umgesetzt wurde. Während das Österreichische Recht lediglich für vollständige Straßenneubauten eine UVP vorsieht, sieht die europäische Richtlinie und Rechtsprechung eine strengere Auslegung vor“, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Dabei stütze sich das Gericht auf die Rechtsprechung des EuGH und des VwGH.

„Dieses Urteil ist richtungsweisend für Österreich“, hieß es aus dem Ministerium weiter. „Künftig müssen Straßenausbauten, deren Auswirkungen mit einem Neubau vergleichbar sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das bedeutet, dass die Auswirkungen auf das Klima und den Bodenverbrauch in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.“

Die Behörden würden künftig im Feststellungsverfahren die Entscheidung des BVwG berücksichtigen müssen. „Das bedeutet, dass in deutlich mehr Fällen als bisher eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.“ Das BVwG-Urteil sei „eine richtungsweisende Entscheidung für den Umweltschutz in Österreich“, stellte auch Umweltministerin Gewessler fest. „Das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung wird damit deutlich gestärkt. Ich nehme dieses Urteil sehr ernst – und werde genau darauf achten, dass diese Entscheidung in allen Verfahren umfassend berücksichtigt wird." Landtagsabgeordneter Georg Ecker von den Grünen Niederösterreich ergänzte in einer Aussendung am Mittwoch: „Dieses Erkenntnis ist ein Meilenstein für den Naturschutz und Schutz der Anrainer entlang von Autobahnen in Österreich“.

Knoten Stockerau soll ausgebaut werden

Konkret soll die Donauuferautobahn zwischen der Anschlussstelle Stockerau-Ost und dem Knoten Stockerau in beiden Richtungen auf drei Fahrspuren ausgebaut werden, damit verbunden sind Lärmschutzwände in beide Richtungen. Zusätzlich werden die Auf- und Abfahrten der Stockerauer Schnellstraße (S5) verbreitert und die Weinviertler Schnellstraße (S3) im Bereich zwischen Knoten Stockerau und der Anschlussstelle Stockerau-Nord in beiden Richtungsfahrbahnen generalerneuert. Rund 80 Millionen Euro sollen laut ASFINAG in den Ausbau des Knoten Stockerau fließen.