Regeln Öffnungen
APA/Barbara Gindl
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Coronavirus

Öffnungen: Die neuen Regeln im Überblick

Am Mittwoch treten zahlreiche Lockerungen in Kraft. Hotels, Gastronomie und Sportstätten öffnen wieder, Kultur und Veranstaltungen können wieder besucht werden. Fast überall gilt die „3-G-Regel“. noe.ORF.at mit einem Überblick.

Viele haben lange darauf gewartet, am Mittwoch ist es nun so weit: Die Gastronomie sperrt wieder auf. Wer kommen will, muss getestet, genesen oder geimpft sein und das auch nachweisen können. Bis man an einem Tisch Platz genommen hat, herrscht FFP2-Maskenpflicht. In Innenräumen dürfen pro Tisch vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten und maximal sechs Kinder sitzen. Im Freien sind bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten und maximal zehn Kinder erlaubt. Kommen alle aus einem Haushalt, dürfen es auch mehr Personen sein.

Essen und trinken ist nur am Sitzplatz erlaubt, eine Registrierung soll ein allfälliges Contact Tracing erleichtern. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass zwischen den Tischen jeweils zwei Meter Abstand besteht. Außerdem müssen sie ein Präventionskonzept vorweisen und brauchen einen Covid-Beauftragten. Das Personal muss Maske tragen – wenn getestet, genesen oder geimpft, einen Mund-Nasen-Schutz, ansonsten eine FFP2-Maske. Sperrstunde ist österreichweit um 22.00 Uhr.

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Hotellerie und Veranstaltungen

Dieselben Regeln gelten auch in den Gastronomiebereiche von Hotels und Pensionen. Außerdem muss dort in allgemein zugänglichen Bereichen ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden und in derartigen Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden.

Veranstaltungen ab elf Personen müssen bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt, darf nur die Hälfte der Sitzkapazitäten genützt werden. In Innenräumen sind maximal 1.500 Personen erlaubt, im Freien maximal 3.000. Für Speisen und Getränke gelten die Regeln der Gastronomie. Teilnehmer müssen außerdem auch im Freien eine FFP2-Maske tragen, es gilt zudem die „3-G-Regel“.

Sportstätten und andere Zusammenkünfte

Auch Sportstätten und Fitnessstudios dürfen am Mittwoch unter strengen Auflagen wieder öffnen. Chöre, Musikkapellen und Musikgruppen dürfen unter Auflagen wieder proben.

Generell dürfen sich zwischen 5.00 und 22.00 Uhr bis zu vier Personen aus verschiedenen Haushalten und sechs Kinder in geschlossenen Räumen treffen. Maximal zehn Personen mit zehn Kindern sind im Freien erlaubt. Zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr dürfen sich höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

An öffentlichen Orten muss der Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden, in geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend

Besuchsregeln in Spitälern und Heimen

Neu ab Mittwoch sind auch die Besuchsregelungen in den Landeskliniken und Landes-Pflegezentren. In den Kliniken darf statt einem Besuch pro Woche nun einer pro Tag erfolgen. In den Pflege- und Betreuungszentren sind drei Besucher pro Bewohnerin oder Bewohner pro Tag erlaubt.

Und auch dort gilt die „3-G-Regel“: Man muss genesen, geimpft oder getestet sein. Belegt wird dies durch ein negatives Testergebnis – je nach Test gelten diese Ergebnisse zwischen 24 und 72 Stunden –, mit einer ärztlichen Bestätigung über eine vergangene Infektion in den letzten sechs Monaten bzw. einem Absonderungsbescheid, mit einem Nachweis über Antikörper oder mit einem Impfnachweis. Dieser gilt allerdings erst ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung.