Der Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals.
ORF/Gernot Rohrhofer
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Chronik

17 Jahre Haft nach Attacke auf Polizisten

Mit 17 Jahren Haft ist am Donnerstag in Krems der dreitägige Prozess gegen einen 45-jährigen Waldviertler zu Ende gegangen. Er soll zwei Tage vor dem Heiligen Abend im Bezirk Gmünd versucht haben, zwei Polizisten mit einem Kampfmesser zu erstechen.

Der Beschuldige bestritt in der Verhandlung, dass er die Polizisten töten wollte. Er sei vielmehr gerade dabei gewesen, in einem mehrstündigen Ritual den Sonnengott anzurufen, habe sich aber gestört gefühlt, als ihn die Beamten nach einer Anzeige wegen Lärmbelästigung aufgesucht hatten.

Danach dürfte die Situation außer Kontrolle geraten sein: Der Mann soll den Polizisten zuerst ins Gesicht geschlagen, dann ein Kampfmesser aus dem Haus geholt haben und auf beide losgegangen sein. Auch durch einen Warnschuss soll sich der Mann nicht davon abhalten haben lassen, mehrmals auf einen der beiden einzustechen. Einer der Beamten wurde dabei schwer verletzt und musste notoperiert werden.

17 Jahre Haft nach Attacke auf Polizisten

Mit 17 Jahren Haft ist am Donnerstag in Krems der dreitägige Prozess gegen einen 45-jährigen Waldviertler zu Ende gegangen. Er soll zwei Tage vor dem Heiligen Abend im Bezirk Gmünd versucht haben, zwei Polizisten mit einem Kampfmesser zu erstechen.

Gegenstand der Geschworenenverhandlung war auch ein Vorfall, der sich am Tag nach der eigentlichen Tat abgespielt hatte. Der 45-Jährige soll einen Beamten der Justizanstalt Krems durch die Gitterstäbe mit den Händen am Hals gepackt haben, als der Mann dem Beschuldigten den Haftmeldezettel aushändigen wollte.

Gutachter spricht von Persönlichkeitsstörung

Ein Sachverständiger sprach im Gerichtssaal von einer Persönlichkeitsstörung und davon, dass der Beschuldigte binnen kürzester Zeit wieder in seine Muster hineinfallen und möglicherweise andere Menschen auch töten würde. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten in allen Vorwürfen schuldig, also auch wegen schwerer Körperverletzung, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und eines Vergehens nach dem Waffengesetz.

Zusätzlich zu den 17 Jahren Haft soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Mildernd gewertet wurde u.a. seine eingeschränkte Schuldfähigkeit sowie dass er teilweise geständig war. Erschwerend kamen jedoch eine Vorstrafe und sein rascher Rückfall dazu. Sein Verteidiger kündigte bereits Rechtsmittel an, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.