Coronavirus

Bachinger für „3-G-Nachweis“ in Papierform

Seit Mittwoch gelten in Österreich gelockerte CoV-Schutzmaßnahmen, allerdings nur für jene, die geimpft, genesen oder getestet sind. Patientenanwalt Bachinger fordert, dass die Nachweise in einer ersten Phase elektronisch und in Papierform möglich bleiben müssen.

Das Angebot an Coronavirus-Tests ist mittlerweile vielfältig, allerdings sind nicht alle gleich lang gültig. Ein PCR-Test aus dem Labor darf etwa bis zu 72 Stunden alt sein. Ein von geschultem Personal durchgeführter Antigentest aus einer Teststraße, vom Arzt oder einer Apotheke gilt 48 Stunden lang, ein Selbsttest 24 Stunden – sofern dieser behördlich anerkannt, also in einem amtlichen System digital erfasst ist.

Eine Genesung kann man mit dem PCR-Testergebnis und der ärztlichen Bestätigung oder einem Absonderungsbescheid belegen, die beide sechs Monate lang gelten. Als Nachweis gilt auch ein Antikörpertest, dieser ist aber nur drei Monate gültig. Die Impfung ersetzt das Testen wiederum ab Tag 22 nach der Erstimpfung – für drei Monate, nach der Zweitimpfung gilt sie neun Monate ab erstem Impfdatum.

Handysignatur oder Apotheke

„Wichtig ist, dass es in einer ersten Phase, in die wir jetzt eintreten, einen Papiernachweis gibt“, sagt Patientenanwalt Gerald Bachinger, etwa indem man den Impfpass vorweist. Diejenigen, die eine Handysignatur haben, können sich einen Impfnachweis etwa über das ELGA-Portal (Anm.: Elektronische Gesundheitsakte) ausdrucken. Jene Menschen, die keine Handysignatur oder ein Smartphone haben, können sich den Nachweis laut Bachinger auch in den Apotheken bei den ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken lassen: „Letzteres soll aber eher die Ausnahme sein.“

Ab Juni soll es den „Grünen Pass“ geben. „Das ist ein Überbegriff“, erklärt Bachinger, „in Wirklichkeit sind das Zertifikate“, die in einem ersten Abschnitt in Österreich und in einem zweiten Schritt EU-weit gelten werden. Dieses Zertifikat sei „ein QR-Code, wo die ganzen Nachweise gespeichert sind, zum Beispiel auch der Impfstatus.“ Von dort können die Nachweise dann entweder ausgedruckt oder über eine App direkt im Smartphone verwendet werden.