Freibad Neunkirchen und Bad Fischau-Brunn
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Coronavirus

Zweite Freibadsaison mit Sonderregelungen

Nach der Öffnung der Freibäder steigen nun auch die Temperaturen wieder. Von einem ungebremsten Start in die Badesaison ist aber trotzdem noch keine Rede. Für den bisher raren Besucherandrang gelten heuer zum zweiten Mal in Folge Coronavirus-Regelungen.

Noch fehlen in den meisten Freibädern großteils die Badegäste. Kühle und verregnete Maitage ließen die Liegen und Becken bei einem Lokalaugenschein von noe.ORF.at in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) recht leer bleiben. Aber auch die Coronavirus-Verordnungen würden derzeit noch viele Gäste von einem Besuch abhalten, sagt Schwimmbad-Betriebsleiter Manfred Wurbanek: „Wir haben zwar schon einige Saisonkarten verkauft, allerdings bei weitem nicht so viele wie sonst. Es gibt noch viele unserer Stammgäste, die abwarten. Manche wollen sich ganz einfach nicht testen oder impfen lassen.“

Auf den ersten Blick sieht zwar alles aus wie immer, doch bereits am Eingang wird nicht nur das Ticket kontrolliert, sondern auch der aktuelle Coronavirus-Status überprüft. Um überhaupt ins Freibad gehen zu können, braucht man heuer – anders als im vergangenen Sommer – den sogenannten „3-G-Nachweis“, um zu belegen, dass man entweder getestet oder geimpft bzw. genesen ist.

Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Kinder bis zum 10. Geburtstag. Überprüft wird die „3-G-Regel“ vom Kassenpersonal bzw. in größeren Bädern, wie etwa im Strandbad Baden, von eigens für diesen Zweck engagiertem Sicherheitspersonal. So sollen lange Warteschlangen und Menschenansammlungen vermieden werden.

Freibadbesuch planen

Die Badbetreiber empfehlen Gästen, vor ihrem Besuch einen Blick auf die Homepage des Freibades zu werfen oder anzurufen, denn die Anzahl der Badegäste ist auch heuer wieder beschränkt. Einige Bäder stellen daher vor dem Eingang Ampeln auf, die signalisieren sollen, ob es noch freie Plätze gibt, andere hissen rote Flaggen sobald das Bad voll ist.

Zumindest vorerst gilt am gesamten Freibadgelände weiterhin der vorgeschriebene Mindestabstand von zwei Metern – und das sowohl auf der Liegewiese, als auch im Wasser oder beim Anstehen vor Kabinen, Rutschen oder bei der Kantine. Im Becken selbst sind pro Badegast sechs Quadratmeter Wasserfläche reserviert. Die genaue Anzahl wie viele Personen sich im jeweiligen Bad gleichzeitig im kühlen Nass aufhalten dürfen, wird vom Bademeister ausgeschildert und kontrolliert.

In geschlossenen Räumen – wie beispielsweise im Kassenbereich oder den Garderoben – sind 20 Quadratmeter pro Person vorgeschrieben. Was heuer in keiner Badetasche fehlen sollte, ist eine FFP2-Maske. Im Freien ist sie zwar nicht notwendig, in Innenräumen wie Kantinen oder Toiletten ist sie hingegen vorgeschrieben. In den Duschkabinen darf die Maske abgenommen werden.

Weitere Erleichterungen in Sicht

Ab 10. Juni sind jedoch bereits weitere Erleichterungen in Sicht. Ab da soll der Mindestabstand – wie auch in der Gastronomie – auf einen Meter verkleinert werden. Ab 1. Juli, also rechtzeitig zu Beginn der Sommerferien, könnten bereits die nächsten Lockerungen bevorstehen es dann hoffentlich noch einfacher werden. Details dazu hat die Bundesregierung noch nicht bekanntgegeben.