Coronavirus

Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne

Die CoV-Impfung bringt Erleichterungen bei den Quarantäneregeln. Geimpfte werden nun automatisch als Kontaktpersonen der Kategorie zwei eingestuft und müssen nicht mehr in Quarantäne. Allerdings gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Freien.

14 Tage in Quarantäne muss man normalerweise, wenn man engen Kontakt mit einer infizierten Person gehabt hat. Ersparen kann man sich das mit einer „gültigen“ Impfung, verweist ein Sprecher von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) auf eine Vorgabe des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet, eine Impfung, bei der man von einem Schutz ausgehen kann, also ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.

Zunächst gelten die Erleichterungen bis zur Zweitimpfung, falls eine vorgesehen ist, und danach weitere sechs Monate. Bei einteiligen Impfungen gelten die Erleichterungen ab dem 22. Tag bis sechs Monate nach der Impfung. Beim „Grünen Pass“ haben die Impfungen eine Gültigkeit bis zu neun Monate – hier ist die Regelung also etwas strenger.

FFP2-Maskenpflicht

Unnötige Kontakte soll man auch als Kontaktperson der Kategorie zwei einschränken. Zudem muss außerhalb des privaten Wohnbereichs eine FFP2-Maske getragen werden, konkret dort, wo ich mit anderen Personen zusammenkommen könnte. Das gelte auch im Freien, also etwa auf Gehsteigen.