Kaiseradler im Juni 2021
Johannes Hohenegger
Johannes Hohenegger
Chronik

Brütender Kaiseradler angeschossen

In der Nähe von Tulln ist ein brütendes Kaiseradlerweibchen angeschossen worden. Der Vogel wurde nach Angaben von Birdlife von neun Schrotkugeln getroffen. Der Zustand des Tieres sei dennoch stabil, heißt es. Anzeige wurde erstattet.

Das in den Tullnerfelder Donauauen brütende Kaiseradlerweibchen musste laut BirdLife zwei fünf Wochen alte Jungtiere im Horst zurücklassen. Der verletzte Greifvogel war von Passanten gefunden und in der von Vier Pfoten geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) im Bezirk Gänserndorf erstversorgt worden. Vorerst unklar sei, „ob der Kaiseradler jemals wieder in die Freiheit entlassen werden kann und ob der verbliebene Elternvogel die Jungen alleine aufziehen kann“, hieß es in einer Aussendung der Vogelschutz-Organisation.

Bei der Vogelschutz-Organisation geht man von einem „gezielten Anschlag auf einen Kaiseradler“ aus und wertet die Schüsse als bedrohlich für den „fragilen Bestand der rund 30 brütenden Kaiseradlerpaare in Österreich“. Anzeige wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes (Paragraf 181f Strafgesetzbuch) wurde eingebracht. Gefordert wurden u.a. eine Reform des Jagdrechts sowie – Stichwort Strafverfolgung – auf Wildtierkriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaften.

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Kaiseradler im Juni 2021
Matthias Schmidt
Der verletzte Kaiseradler
Kaiseradler im Juni 2021
Johannes Hohenegger

Vogelschutz-Organisation fordert Konsequenzen

Gegenüber noe.ORF.at betont Greifvogelexperte Matthias Schmidt von Birdlife, dass ein toter Greifvogel immer dem Jagdausübungsberechtigten gehöre. In manchen Fällen könne das kontraproduktiv sein, wenn beispielsweise Jäger etwas mit dem Tod des Tieres zu tun haben. Für erfolgreiche Ermittlungstätigkeiten sei das nicht zweckmäßig.

„Das damit verbundene Aneignungsrecht toter Vögel durch die Jagd führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass das Aufdecken illegaler Greifvogelverfolgung erschwert wird. Wenngleich die Jägerschaft solche Taten ablehnt, zeigen unsere Erfahrungen, dass die Täter meist Jagdscheininhaber sind. Daher ist es nicht zielführend, dass potenziell Tatverdächtige in den Reihen der Jägerschaft ihre Zustimmung zur Untersuchung von Beweismitteln geben müssen und bei Anzeigen unmittelbar informiert werden. Unbeeinflusste Ermittlungen können auch nur im Sinne aller Jäger sein, die mit solchen Straftätern nichts zu tun haben wollen.“ Nachdem Greifvögel ja unter Naturschutz stehen, wäre das deutlich besser über das Naturschutzgesetz geregelt, so Schmidt.

Kaiseradler im Juni 2021
Johannes Hohenegger
Die beiden im Horst zurückgelassenen Jungtiere

Jagdverband NÖ verurteilt illegale Handlungen

Seitens des Jagdverbandes Niederösterreich verurteile man jede illegale Handlung auf das schärfste. Werde nachgewiesen, dass hinter Taten wie diesen ein Jäger steht, habe das Konsequenzen bis hin zum lebenslangen Verlust der Jagdkarte. „Grundsätzlich sind Jäger dazu angehalten, sämtliche Dinge, die widerrechtlich in ihren Revieren passieren, anzuzeigen“, sagt Silvia Scherhaufer vom Jagdverband Niederösterreich.

Beim Jagdverband NÖ zeigt man sich überzeugt davon, dass „wir ein sehr gutes System haben und die Jägerinnen und Jäger dahinter stehen, sich rechtskonform verhalten und jede illegale Handlung aufzeigen.“ Eine Verschiebung in das Naturschutzgesetz, würde an illegalen Handlungen nichts verändern, so Scherhaufer.

Vogelschutzexperten werden den Horst in den nächsten Wochen beobachten und gegebenfalls unterstützend eingreifen. „Der lokale Jagdausübungsberechtigte hat seine Hilfe bereits zugesichert“, heißt es in einer Aussendung von Birdlife.