Gottfried Waldhäusl
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Politik

Waldhäusl will „Akutgefährder loswerden“

Niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will auffällige bzw. straffällige Asylwerber an den Bund abschieben. Das Innenministerium sieht „keinerlei rechtliche Grundlage“ für die Forderung Waldhäusls und den angedrohten Aufnahmestopp.

„Ich möchte in Niederösterreich keine straffälligen Asylwerber mehr haben“, betonte Waldhäusl am Freitag bei einer Pressekonferenz in Krems. Derzeit gebe es wöchentlich mindestens einen Polizeieinsatz und zwei bis drei Meldungen über Vorfälle in Quartieren. Probleme bestünden mit Flüchtlingen, die sich nicht an die Hausordnung halten sowie mit Gewalt, Drogen und sexuellen Übergriffen auffallen würden.

Aktuell befinden sich den Angaben zufolge 2.468 Flüchtlinge in der Grundversorgung. Bei der Übernahme des Asylressorts 2018 durch ihn seien es über 8.000 gewesen, sagte Waldhäusl. Die Zahl der Vorfälle habe sich in diesem Zeitraum aber „nicht einmal halbiert“, meinte der Landesrat, ohne genaue Zahlen zu nennen.

Eigene Quartiere für auffällige Asylwerber in Prüfung

Waldhäusl ließ von der Fachabteilung des Landes die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, um „die eigene Bevölkerung vor diesen Menschen zu schützen“ – trotz der rechtlichen Verpflichtung, Schutz und Hilfe zu bieten und Vollversorgung zu gewährleisten. Nun sei von den Juristen ein Bewertungskatalog vorgelegt worden, mit dem u.a. die Art der Gefährdung und das Risiko eines Schadenseintritts abgeschätzt werden sollen. Jetzt lässt der Landesrat ein System ausarbeiten, wie mit „Gefährdern“ umzugehen ist.

Als erste Maßnahme sollen diese in einem Quartier mit Security untergebracht werden. Derzeit existiert eine derartige Einrichtung in Niederösterreich. Personen, die „die rote Linie überschritten haben, wo auch ein Quartier mit Security nicht mehr ausreicht“, sollen in Bundesquartiere verlegt werden, lautet die Forderung Waldhäusls. „Ich nehme an, dass der Innenminister gesprächsbereit sein wird und wir relativ bald die ersten abschieben können.“ Sollte es nicht zu einer Einigung in Sachen Verlegung in Bundesquartiere kommen, werde er einen Übernahmestopp verhängen, der in rechtlichen Ausnahmesituationen möglich sei. „Wenn es zu Gewalttaten kommt, ist das sehr wohl eine Ausnahmesituation“, meinte der Landesrat.

Innenministerium: „Abschiebung“ an Bund nicht möglich

Vonseiten des Innenministeriums wurde darauf verwiesen, dass der Bund für die Grundversorgung für Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens zuständig ist. Diese Verantwortlichkeit geht in Folge nach Zulassung zum Verfahren auf die Länder über. „Ein Abgehen von dieser Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern wäre klar rechtswidrig – es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für die von Landesrat Waldhäusl geforderte ‚Abschiebung‘ von straffälligen Asylwerbern an den Bund“, wurde auf APA-Anfrage betont.

Auch für den angedrohten Aufnahmestopp fehle eine rechtliche Grundlage. Klar sei in jedem Fall: In der Grundversorgungsvereinbarung „ist eine ‚Abschiebung‘ an den Bund nicht möglich“.

Anklage wegen Asylunterkunft in Drasenhofen

Waldhäusl hatte im November 2018 für Aufregung gesorgt, als er jugendliche Flüchtlinge in ein Quartier mit Securitys und Stacheldraht in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) verlegte, weil er ihnen vorwarf, „notorische Unruhestifter“ zu sein – mehr dazu in Drasenhofen: „Unterbringung rechtswidrig“ (noe.ORF.at; 19.5.2021).

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat vor kurzem in diesem Zusammenhang Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen den Freiheitlichen und eine Landesbeamtin eingebracht. Waldhäusl plant keinen Einspruch gegen die Anklage, sagte er am Freitag am Rande der Pressekonferenz zur APA.