Ein Arzt beim Aufziehen eines AstraZeneca Impfstoffes aufgenommen am Donnerstag, 18. Februar 2021
APA/EXPA/ JFK
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Coronavirus

Impfpflicht für neue Gesundheitsmitarbeiter

Die Impfpflicht für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Niederösterreich ist fix. Ab dem 1. September ist eine Coronavirus-Schutzimpfung Voraussetzung für eine Anstellung in Landeskliniken oder Pflegeheimen.

Die Regelung der Landesgesundheitsagentur, die Kliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren unter einem Dach bündelt, gilt ab September auch für Schülerinnen und Schüler der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Studierende, wurde betont.

Eine entsprechende Information wurde schon jetzt an die Klinikstandorte versendet, um allen Bewerberinnen und Bewerbern „ausreichend Zeit für eine Immunisierung“ zu geben, wie es hieß. Als Ziele der Maßnahme gelten Eigen-, Kollegen- und Patientenschutz.

Ankündigung auch aus anderen Bundesländern

Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt. In Wien soll es die Impfpflicht auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten geben. Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus.