Eine medizinische Mitarbeiterin bereitet den Wirkstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer für Impfungen gegen das Coronavirus vor.
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Coronavirus

AK: Impfpflicht bei neuen Verträgen rechtens

Mit der Ankündigung, eine CoV-Impfpflicht für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitälern und Pflegeheimen einzuführen, ist die Debatte neu entbrannt. Bei neuen Verträgen ist diese jedenfalls rechtens, so die Arbeiterkammer.

Wer neu in ein Unternehmen eintritt, muss die Bedingungen des Arbeitgebers erfüllen. Dieser kann „vertraglich für alle neu eintretenden Mitarbeiter eine Impfpflicht voraussetzen“, erklärt Martina Hubmann, Rechtsexpertin der Arbeiterkammer, „sonst werden sie nicht aufgenommen. Das wäre auch in der Baubranche oder bei jedem Arbeitgeber möglich, dass sie sagen: Ich nehme nur mehr Mitarbeiter auf, die geimpft sind.“

In Spitälern mehrere Impfungen Pflicht

In den niederösterreichischen Spitälern sind solche Bedingungen nichts Neues. Weil es um den Schutz der Mitarbeiterinnen sowie der Patienten geht, steht auch der Betriebsrat der Landesgesundheitsagentur hinter dieser Maßnahme. „Wir haben ja schon eine Impfpflicht etwa für Masern oder Röteln seit etwa drei Jahren“, erklärt Zentralbetriebsrat Peter Maschat gegenüber noe.ORF.at, „da wurden zehn Impfungen erfasst und jetzt kommt ab September eben noch die Covid-Schutzimpfung als elfte dazu.“ Das gilt allerdings nur „für alle neu Eintretenden – und das ist der wesentliche Punkt – nicht für die im Stand befindlichen Bediensteten“, betont Maschat.

In bestehende Verträge einzugreifen, wird vom Betriebsrat strikt abgelehnt: „Wenn ich mich um einen Posten bewerbe, habe ich die freie Entscheidungsgewalt: Unter diesen Bedingungen fange ich an oder nicht. Die im Dienst befindlichen konnten diese Entscheidung nicht treffen, sondern die haben unter gewissen Bedingungen begonnen“, erklärt der Zentralbetriebsrat. Man setze hier auf Vernunft und Aufklärungsarbeit, um eine möglichst hohe Durchimpfungsrate beim Personal zu erreichen.

Impfpflicht im Nachhinein rechtlich schwierig

Auch rechtlich wäre eine Impfpflicht im Nachhinein schwierig und vermutlich nur im Einzelfall und in bestimmten Branchen zulässig, heißt es bei der Arbeiterkammer. Aber auch wenn alles rechtens ist, sorgt das Thema für viel Diskussionsstoff. Die einzige politische Reaktion kam am Mittwoch von der FPÖ, sie lehnt eine Impfpflicht ab.

Neben dem Gesundheits- ist auch im Kindergartenbereich eine Impfflicht für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Diskussion. In Wien ist eine solche bereits angedacht. In Niederösterreich will man sich hier noch nicht festlegen, man strebe eine bundeseinheitliche Lösung an, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes.