Im Gesundheits- und Pflegebereich ist die Impfpflicht bereits beschlossen, jetzt wolle man aber noch einen Schritt weiter gehen, sagte Mikl-Leitner zum Kurier. Künftig werden nur geimpfte Personen in den Landesdienst aufgenommen, die sich zudem verpflichten, diesen Impfschutz auch aufrecht zu erhalten, wird die Landeshauptfrau zitiert.
Gelten soll die Impfpflicht für Neuaufnahmen in den Landesdienst bereits ab 1. September. Man wolle so die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen sowie die Funktionstüchtigkeit des Landesdienstes erhalten, so Mikl-Leitner im Kurier-Interview – von der Impfpflicht ausgenommen seien „natürlich jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können“.