Chronik

Verschärfte Einreiseregeln am Flughafen

Für Reiserückkehrer aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern gelten ab Dienstag verschärfte Einreise-Regeln am Flughafen in Schwechat (Bezirk Bruck/Leitha). Wer nicht vollständig immunisiert ist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen.

Ab kommenden Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen „unverzüglich“ einen PCR-Test nachholen, wie die Novelle der Einreiseverordnung vorsieht.

Wer ein ärztliches Attest über eine in den letzten 90 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen kann, erspart sich den PCR-Test auf dem Flughafen. Zudem müsse das Ärztliche Zeugnis die Bestätigung enthalten, dass „aufgrund der medizinischen Laborbefunde“ keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Flughafen in Schwechat sieht sich gut gerüstet

„Wir haben eine eigene Teststation mit Beginn der Pandemie eingerichtet und haben seit Mai 2020 mehr als 300.000 PCR- und Antigentests hier durchgeführt. Wir sind daher auch auf die Passagiere gut vorbereitet, die ab 3. August aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden kommen und hier gegebenenfalls einen PCR-Test machen müssen“, erläuterte Flughafen-Sprecher Peter Kleemann gegenüber noe.ORF.at.

Laut Flughafen dürfte diese Testpflicht etwa fünf Prozent der Fluggäste betreffen. Der PCR-Test ist kostenlos. Das Ergebnis erhalten die Passagiere per Mail oder SMS. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.

Test muss gegebenfalls nachgeholt werden

Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber „aufgrund besonderer Umstände“ nicht „unverzüglich“ am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Darunter fallen laut Ministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkinder könnten dazu zählen, wie es hieß.

Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.

Dass diese Maßnahme auf andere Länder ausgedehnt werden könnte, wollte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Donnerstag nicht ausschließen. Kriterium seien aber allein die Zahlen sein und ob diese in den jeweiligen Ländern steigen. Der Grund, warum man die PCR-Tests nur an Flughäfen vorschreibe, sei die Administrierbarkeit. Es wäre einfach zu schwierig, alle Grenzübergänge mit PCR-Tests auszustatten, argumentierte Mückstein.