Chronik

Alko-Lenker flüchtete nach tödlichem Unfall

In Diesendorf (Bezirk Melk) ist am Wochenende eine 28-jährige Einheimische von einem Auto niedergestoßen und getötet worden. Der Lenker, der laut Polizei alkoholisiert war, flüchtete. Im Vorjahr gab es in Niederösterreich 272 fahrerflüchtige Unfälle mit Verletzten.

Der Unfall ereignete sich in der Nacht auf Samstag im Freilandgebiet von St. Leonhard am Forst. Die Ermittlungen in dem Fall dauerten an, die Beamten konnten aber das Tatfahrzeug und den mutmaßlichen Lenker, ebenfalls aus dem Bezirk Melk, rasch eruieren. Die Einvernahme des 24-jährigen Beschuldigten stand noch aus. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Sicherstellung des Autos und der Kleidung des Opfers an.

Fahrerflucht beging auch ein 33-Jähriger Freitagabend in Wartmannstetten (Bezirk Neunkirchen) nach einer Kollision mit einem Motorradlenker. Der Einheimische kehrte laut Polizei allerdings nach einiger Zeit mit seinem beschädigten Auto zurück. Laut Alkotest hatte der Mann 1,6 Promille im Blut, die Führerscheinabnahme war die Folge. Der 16-jährige Biker wurde in das Landesklinikum Wiener Neustadt gebracht.

Kein Kavaliersdelikt

Laut Unfallstatistik sind solche Vorfälle keine Einzelfälle. Im vergangenen Jahr ereigneten sich in Niederösterreich 272 Unfälle mit Fahrerflucht und Personenschaden, dabei verletzten sich 305 Menschen, drei Unfälle endeten tödlich. „Die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst“, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Die meisten würden aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen bzw. unter Alkoholeinfluss stehen flüchten, weiß die Expertin. „Es ist klar, dass jeder Vorfall, selbst ein Blechschaden, für die Beteiligten eine Stresssituation darstellt. Doch wer nicht unverzüglich Hilfe holt, kann das Leben der Verletzten gefährden“, betont Seidenberger.

Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro

Laut Gesetz muss auch ein Park- oder Blechschaden unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Wer das nicht tut, begibt sich auf „dünnes Eis“ und riskiert eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro. „Einen selbst verursachten Schaden nicht zu melden ist unsozial. Zudem schadet man sich selbst, denn die Konsequenzen, wenn man danach als Verursacher ausgeforscht wird, sind wesentlich schlimmer, als sich der Situation direkt zu stellen“, so Seidenberger.

Lässt man jedoch nach einem Unfall eine verletzte Person im Stich, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. „Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können“, gibt die Expertin des Mobilitätsclubs zu denken und rät: „Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben.“