Magnetresonanztomograf
APA/Helmut Fohringer
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Gesundheit

MRT-Wartezeiten sorgen für Beschwerden

Zuletzt gibt es bei der Patientenanwaltschaft immer mehr Beschwerden über zu lange Wartezeiten für MRT-Untersuchungen. Diese müssen eigentlich innerhalb bestimmter Fristen stattfinden. Daran dürften sich aber nicht alle Institute halten, heißt es.

Seit 2018 müssen Patientinnen und Patienten innerhalb von 20 Tagen einen Termin für eine MRT-Untersuchung erhalten. Bei dringenden Fällen, etwa beim Verdacht auf eine Krebserkrankung, muss die Untersuchung innerhalb von fünf Tagen erfolgen, bei Akutfällen sofort. Dazu ist der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verpflichtet, sagte Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger gegenüber noe.ORF.at.

Nachdem die Flut an Beschwerden in den vergangenen Jahren – nach Abschluss des neuen Vertrags – abgerissen war, häufen sich die Beschwerden nun wieder, berichtete Patientenanwalt Bachinger. Betroffene seien etwa – wie schon vor 2018 – zu privaten Zahlungen aufgefordert worden, um frühere Termine zu bekommen. Rückfordern könne man diese Zahlungen nicht.

Unklar, wieso Wartezeiten wieder für Probleme sorgen

„Ich bin bereits an den Leiter des Dachverbandes herangetreten und warte jetzt auf eine Antwort“, erklärte Bachinger. Sollte die Zahl der Fälle weiter zunehmen, möchte er noch vehementer einfordern, dass sich die Institute an die Vereinbarung halten. Immerhin sei bei den damaligen Verhandlungen bezüglich der Wartezeiten „ein Zusatzbetrag an Millionen an die Institute geflossen, damit sie die Welle abbauen, die sich aufgestaut hatte“, so Bachinger.

Wieso sich die Beschwerden nun wieder häufen, kann sich der Patientenanwalt nicht erklären. Es habe keine Änderungen des Vertrags oder des Honorars gegeben. Er werde der Sache nun nachgehen, kündigte er an. Noch liegen keine genauen Zahlen an Beschwerden vor, denn: „Bei uns landet oft nur die Spitze des Eisberges“, so Bachinger.