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Bildung

Kindergärten mit „3G“ und Schleckertests

Für das neue Kindergartenjahr soll in Niederösterreich die „3G-Regel“ für Pädagoginnen und Betreuerinnen gelten, die Kinder sollen weiterhin freiwillig mit Schleckertests getestet werden. Für neu eintretendes Personal gibt es eine Impfpflicht.

Vor einer Woche hat das Bildungsministerium das Sicherheitskonzept für das neue Schuljahr präsentiert. Die Kindergärten sind aber Ländersache. Nun haben die Gesundheits- und Bildungsvertreter des Landes das Sicherheitsnetz für die Kindergärten ausgearbeitet. Vieles, das im vergangenen Kindergartenjahr schon fast zur Gewohnheit wurde, soll beibehalten werden. Darunter auch die Antigen-Schleckertests.

Für viele Kinder sind sie bereits Routine: ein Stäbchen wird im Mund hin und her bewegt, bis es sich blau verfärbt, wenige Minuten später steht das Ergebnis fest. Auch im Herbst sollen die Kinder zwei bis drei Mal die Woche auf diese Art und Weise getestet werden – auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus gilt im Kindergarten die „3G-Regel“, ins Gebäude dürfen nur Erwachsene, die getestet, geimpft oder genesen sind. Ansonsten muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Gruppen dürfen wieder gemischt werden

Auch die Durchmischung von Gruppen ist zumindest vorerst erlaubt. „Es wird übergreifende Gruppenarbeiten geben, es werden Gäste von außen zugelassen sein, die Eltern dürfen ins Haus hinein, aber immer unter der Voraussetzung, dass die ‚3G‘ eingehalten werden“, sagt Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Wer die „3G-Regel“ nicht erfüllt, muss eine FFP2-Maske tragen.

Neu ist die Impfpflicht für neu eintretende Pädagoginnen und Betreuerinnen ab 1. September. Generell sei die Impfbereitschaft sehr hoch. „Es ist von Haus zu Haus unterschiedlich“, so Teschl-Hofmeister, „die Jüngeren sind ein bisschen skeptischer als die älteren Mitarbeitenden, aber grundsätzlich sind wir sehr dankbar für die große Bereitschaft und sind auch überzeugt davon, dass es sich herumsprechen wird, dass die Impfung unser Schlüssel zum Erfolg ist.“

Förderungen für Luftfilteranlagen

Luftfilteranlagen können die Gemeinden als Erhalter anschaffen, dafür gibt es auch Förderungen. Außerdem gibt es beim Land Geräte für den Bedarfsfall. Dass die Vorgaben während des Jahres verschärft werden, sei möglich und hänge von den Infektionszahlen ab. Man sei immer noch in einer Pandemie, die noch nicht zu Ende ist, so Teschl-Hofmeister. Im Ernstfall wolle man vor allem regional reagieren.

Dabei setze man – wie im Schulbereich – auch im Kindergarten auf die Ergebnisse der Abwasseranalysen in den Kläranlagen, mit denen ja das Infektionsgeschehen in einer Region frühzeitig erkannt werden soll.