Arbeiterin bei der Weinlese
APA/HELMUT FOHRINGER
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Landwirtschaft

Neue Arbeitsfelder in der Landwirtschaft

Seit wenigen Wochen gilt bundesweit das neue Landarbeitsgesetz, davor waren die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in jedem Bundesland extra geregelt. Die Landarbeiterkammer erwartet sich dadurch neue Arbeitsplätze mit Zukunftschancen.

Innerhalb von nur wenigen Jahrzehnten gab es in der Landwirtschaft große Veränderungen. War früher mehr die Arbeitskraft und -leistung des Einzelnen wichtig, so geht es heute vor allem um Fachwissen in vielen Bereichen. Waren in einem landwirtschaftlichen Betrieb in den 1950er-Jahren noch zahlreiche Pferde im Einsatz, so wurden sie später durch Traktoren ersetzt, Traktoren der Jetztzeit kommen ohne Computer, Apps und GPS nicht mehr aus. Die Digitalisierung hielt in der Land- und Forstwirtschaft schon längst Einzug.

Für alle in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten gilt seit 1. Juli mit dem vom Nationalrat im März einstimmig beschlossenen Landarbeitsgesetz nun eine einheitliche bundesweite Regelung, davor gab es jahrzehntelang in neun Bundesländern neun unterschiedliche arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Erntehelfer bei der Spargelernte
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Ohne Erntehelfer aus dem Ausland wäre eine Spargelernte im Marchfeld nicht möglich

Im Zuge des neuen Gesetzes gibt es nun auch die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen. Betriebe in einer Region können sich zusammenschließen, um je nach Erntesaison Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. Das heißt, das Gesetz erlaubt Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern Arbeitsverhältnisse mit mehreren Arbeitgebern. Genutzt werden soll dieses Modell von Kleinbetrieben, die alleine keine Fremdarbeitskraft in Vollzeit auslasten, aber gemeinsam mit einem zweiten oder dritten Betrieb einen Vollzeitjob anbieten können.

Ziel ist ein Arbeitskräftepool für Saisonarbeitskräfte

Die heimische Land- und Forstwirtschaft ist stark abhängig von Saisonarbeitern aus dem Ausland. Das Ziel der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer (LAK): den Bauern und Betrieben einen Arbeitskräftepool anzubieten, mit inländischen Fachkräften für saisonale Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Andreas Freistetter, seit 2005 Präsident der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer, schlägt vor, „dass wir hier in Österreich Arbeitskräfte ausbilden bzw. ausbilden lassen, die dann ganz spezifisch und zielgerichtet an jene Betriebe vermittelt werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der gewünschten Quantität Arbeitskräfte benötigen.“

Man rechnet mit einer Nachfrage von einigen Tausend inländischen Saison-Fachkräften. Benötigt werden saisonale Arbeitskräfte aber nicht nur bei der Obst- und Gemüseernte, sondern auch zum Beispiel bei der Weinlese oder bei Forstarbeiten, heißt es seitens der LAK, die heuer ihr 70-Jahr-Jubiläum feiert und 25.000 unselbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft vertritt.

Jobs in der Landwirtschaft sollen attraktiver werden

Für Freistetter, der auch Präsident des Österreichischen Landarbeiterkammertages ist, sollen die Arbeitgeberzusammenschlüsse die Erntejobs wieder interessanter für heimische Arbeitskräfte machen. „Dass das natürlich nicht von heute auf morgen geht, ist uns klar“, so Freistetter. Wenn man nicht nur acht bis zwölf Wochen, sondern einen längeren Zeitraum beschäftigt werde, dann sei 1.500 Euro brutto pro Monat oder „in Zukunft hoffentlich auch entsprechend mehr“ schon deutlich attraktiver, so der Arbeitnehmervertreter.

Die Mitarbeiterzahl in der Land- und Forstwirtschaft ging jahrzehntelang zurück, in den letzten Jahren gab es aber eine Trendumkehr, die Beschäftigtenzahlen steigen. Ein Grund ist unter anderen die Entwicklung von bäuerlichen Höfen zu Klein- und Mittelbetrieben. Und: „Wir erwarten uns durch das neue Gesetz eine Attraktivierung von landwirtschaftlichen Jobs“, so LAK-Präsident Andreas Freistetter. Das langfristige LAK-Ziel ist das Erreichen eines Mindestlohns von 1.700 Euro.