Telefonseelsorge
ORF
ORF
Chronik

Disput um telefonische Krankschreibung

Ende Juni ist die generelle Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon ausgelaufen. Die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) fordert, dass sie wieder eingeführt wird. Auch die Niederösterreichische Ärztekammer schließt sich dieser Forderung an.

Mit der vierten Welle der CoV-Pandemie steige auch die Infektionsgefahr in den Ordinationen, heißt es seitens der Ärztekammer. Die Pandemie habe gezeigt, dass gerade die telefonische Krankschreibung für alle eine wesentliche Erleichterung sei. Denn damit seien die Wartezimmer nicht so voll, sagt Christoph Reisner, der Präsident der Niederösterreichischen Ärztekammer.

„Regierung kann sich nicht zu Impfpflicht durchringen“

Vor allem wegen der steigenden CoV-Zahlen müsse die Ende Juni ausgelaufene Regelung wieder eingeführt werden: „Insbesondere deshalb, weil sich die Regierung nach wie vor nicht zu 1G oder zu einer Impfpflicht durchringen kann. Das wäre für mich eine vernünftige Alternative, um die Pandemie einzudämmen“, sagt Reisner gegenüber noe.ORF.at.

„Es geht primär darum, die Pandemie einzudämmen und da ist die elektronische Krankschreibung schlicht und einfach ein Mittel dazu, um Kontakte zwischen Menschen – gerade bei einer Ansammlung von Menschen in Ordinationen – möglichst gering zu halten“, stellt Reisner klar.

Österreichische Gesundheitskasse kontert

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) betont man, dass die telefonische Krankschreibung von Personen, die CoV-Symptome haben, nach wie vor möglich ist. Bis auf Widerruf können Personen, die als COVID-19-Verdachtsfall gelten und Krankheitssymptome aufweisen, „ohne persönlichen Ordinationsbesuch auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung arbeitsunfähig gemeldet werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Gesundheitskasse.

Laut Reisner ist die telefonische Krankschreibung auch abseits der CoV-Pandemie eine sinnvolle Maßnahme, etwa bei Folgekrankenständen nach Operationen. Denn es sei nach wie vor so, dass Patientinnen und Patienten nach einem Spitalsaufenthalt persönlich in der Ordination erscheinen müssen. Ein Brief des Krankenhauses, dass ein Krankenstand erforderlich ist, reiche nämlich nicht aus.