Raser bei Nacht
ORF.at/Georg Hummer
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Verkehr

Strafen für Raser werden verdoppelt

Ab Mittwoch, dem 1. September, wird es für Schnellfahrer im Straßenverkehr teuer: Die Strafen für Raser werden verdoppelt – sowohl die Geldstrafen als auch die Dauer des Führerschein-Entzuges. Zudem wird verstärkt gegen „Roadrunner“ vorgegangen.

Eine beliebte Raserstrecke war zuletzt die Nordautobahn (A5). Hier wurden innerhalb weniger Tage vier Fahrer mit 200 km/h oder mehr geblitzt. Für solche Vergehen drohen ab Mittwoch doppelt so hohe Strafen. Im Fall der Nordautobahn, wo ein Fahrer mit 223 km/h gemessen wurde und einer mit 229 km/h, hieße das künftig ein halbes Jahr Führerschein-Entzug, und nicht wie bisher drei Monate. Auch der Beobachtungszeitraum eines solchen „Temposünders“ wird verdoppelt, und zwar auf vier Jahre. Die finanzielle Höchststrafe für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro angehoben.

Bei Vergehen im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen wird das Strafmaß ebenso verschärft. Fährt man um 30 km/h zu schnell, sind es ab Mittwoch 150 statt bisher 70 Euro Strafe, bei 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h auf Freilandstraßen wird von 150 auf 300 Euro verdoppelt. In diesem Fall wäre der Führerschein für ein Monat weg, und nicht wie bisher für zwei Wochen. Im Wiederholungsfall – das bedeutet ein weiteres Delikt innerhalb des Beobachtungszeitraums – würde der Führerschein-Entzug drei Monate dauern.

Gegen „Roadrunner“ mit gleichwertigen Fahrzeugen

Ein spezielles Augenmerk werde auf „Roadrunner“ gelegt, sagte der interimistische Leiter der Verkehrsabteilung, Willy Konrath. Das neue Gesetz erweitere die rechtlichen Möglichkeiten entscheidend: „Wir haben jetzt genau definiert, wer als Beteiligter gilt. Das sind nicht nur die Fahrer der Rennen, sondern auch die, die ihnen die Straße ,freiräumen’, also vor ihnen so langsam fahren, dass eine freie Strecke entsteht, auf der dann gebolzt werden kann. Wir kennen die Szene und haben jetzt auch die Instrumente, sie zu bekämpfen.“

Das sind unter anderem 31 Autos, die vom Innenministerium für ganz Österreich angeschafft wurden. Sie sind um die 300 PS stark, heißt es. Mit ihnen soll die Raserszene, vor allem die der Roadrunner, gleichwertig bekämpft werden.

Dass speziell auf der Nordautobahn immer wieder Raser geblitzt werden, ist für Willy Konrath vor allem auf den schwächeren Verkehr zurückzuführen: „Dort hat man eher freie Strecken, die zum Rasen verleiten, als etwa auf der West- oder der Südautobahn. Und wir tragen dem auch Rechnung und stehen dort öfter mit Radaranlagen, wohl auch ein Grund für die vergleichsweise höheren Zahlen.“

Die neuen Strafausmaßen im Überblick:

Überschreitung um mehr als…

  • … 30 km/h: mindestens 150 Euro statt bisher 70 Euro
  • … 40 km/h im Ortsgebiet, 50 km/h auf Freilandstraßen: Mindestens 300 Euro statt bisher mindestens 150 Euro, dazu ein Monat Führerscheinentzug (bisher zwei Wochen), im Wiederholungsfall drei Monate
  • … 60 km/ im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraßen: mindestens drei Monate Führerschein-Entzug (bisher sechs Wochen)
  • … 80 km/h im Ortsgebiet, 90 km/h auf Freilandstraßen: mindestens sechs Monate Führerschein-Entzug (bisher drei Monate).
  • Finanzielle Höchststrafe (gilt für alle Kategorien): 5.000 Euro (statt bisher 2.180 Euro)