Soziales

AK fordert Sonderbetreuungszeit rückwirkend

Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) tritt für eine auch für den September und damit rückwirkend geltende Sonderbetreuungszeit ein. Die Regelung gelte erst ab 1. Oktober und stelle hunderte Eltern damit vor Probleme.

Sonderbetreuungszeit

Eltern müssen ab 1. Oktober vom Arbeitgeber Sonderbetreuungszeit bekommen, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen wurden und dort keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss

Dass die Regelung, die im Juli 2021 endete, erst per 1. Oktober wieder in Kraft treten wird, stelle hunderte Eltern seit Beginn des neuen Schuljahres vor erhebliche Probleme, betonte Präsident Markus Wieser in einer Aussendung. Alleine am Montagvormittag hätten sich 20 betroffene Familien an die Arbeiterkammer gewandt. Wieser forderte die Bundesregierung auf, „diesen Fehler“ umgehend zu korrigieren.

Wird bei Schul- oder Kindergartenkindern eine Corona-Infektion festgestellt oder hatten diese mit nachweislich Erkrankten Kontakt, müssen sie behördlich in Quarantäne. Die eingeführte Sonderbetreuungszeit war zwischenzeitlich ausgelaufen und wird von Oktober bis Jahresende wieder in Geltung sein.

Eltern müssen derzeit Urlaub oder Pflegeurlaub nehmen

Aufgrund der entstandenen Lücke würden aktuell bei der AKNÖ die Telefone heiß laufen, hieß es in der Aussendung. Bemängelt werde häufig, dass betroffene Eltern Urlaub nehmen oder Pflegeurlaub beantragen müssten. „Die Betreuung von Kindern zu Hause muss sichergestellt sein, ohne dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen“, wurde Wieser zitiert.

Zustimmung erntete der AKNÖ-Präsident am Dienstag von der SPÖ Niederösterreich. Landesparteichef LHStv. Franz Schnabl forderte in einer Aussendung ebenfalls die rückwirkende Geltung der Sonderbetreuungszeit.