Türe eines Verhandlungssaales im Landesgericht St. Pölten
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Chronik

Partnerin getötet: Lebenslange Haft

In St. Pölten ist am Freitag ein 66-Jähriger wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Frühjahr seine schlafende Partnerin in Neulengbach (Bezirk St. Pölten) mit einem Maurerfäustel und einem Messer getötet.

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, seiner schlafenden 64-jährigen Lebensgefährtin im April mit einem Maurerfäustel wuchtige Schläge gegen die vordere Schädelregion versetzt und ihr anschließend mit einem Messer tiefe Schnittverletzungen am Hals zugefügt zu haben.

Der 66-jährige Angeklagte hatte sich im Rahmen der Hauptverhandlung uneingeschränkt geständig verantwortet. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Das Landesgericht St. Pölten hat den Mann Freitagmittag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

Staatsanwalt sprach von „bestialischer“ Tat

Die Bluttat war im Frühling in der Nacht auf den 22. April verübt worden. Bereits bei seiner Festnahme gab der 66-Jährige an, für den Tod seiner Lebensgefährtin verantwortlich zu sein. Da er sich selbst Verletzungen am Kopf, am Hals, an den Unterarmen und Beinen zugefügt hatte, wurde er nach der Tat ins Universitätsklinikum St. Pölten gebracht und musste dort operiert werden. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit.

Leopold Bien, der Vertreter der Anklagebehörde, sprach zum Verhandlungsbeginn am Freitag von einem „Beziehungsmord“. Was diesen ungewöhnlich mache, sei allerdings das Fehlen eines unmittelbar vorangegangenen Streits. Weiters habe die 64-Jährige keine Abwehrverletzungen erlitten – der Angriff dürfte für die Frau überraschend gekommen sein, hob der Staatsanwalt hervor. Der österreichische Staatsbürger habe das Opfer „auf wirklich bestialische Art und Weise“ getötet. Im Rahmen der Obduktion festgestellt wurden insgesamt sieben Schädelverletzungen und massive Blessuren im Halsbereich.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Bei seiner Einvernahme berichtete der gerichtlich unbescholtene Angeklagte von Schlafstörungen, die auch durch das Verhalten seiner Partnerin ausgelöst worden seien. In der Nacht auf den 22. April habe die 64-Jährige die Schlafzimmertür laut geöffnet und ihn damit aufgeweckt. Er habe ihr dann im gemeinsamen Bett zeigen wollen, „wie es ist, wenn man immer geweckt wird“ und habe sie „sanft“ mit einem seit langer Zeit im Nachtkästchen verstauten Maurerfäustel im Schulterbereich berühren wollen. „Dabei ist er mir aber ausgekommen.“ Danach habe seine Frau zu schimpfen begonnen, woraufhin er „explodiert“ sei und „öfter dorthin geschlagen“ habe. „Gezielt auf den Kopf?“, fragte der vorsitzende Richter. „Ja“, entgegnete der Pensionist zerknirscht. „Ich war so aufgedreht, dass ich nicht mehr recht wusste, was ich tat.“

In diesem Zustand habe er danach noch zu einem in der Küche befindlichen Schneidegerät mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern gegriffen. „Ich habe das Messer geholt und einen Schnitt bei ihr gemacht, dass sie keine Schmerzen mehr hat, wenn sie wieder zu sich kommt.“ Später hab er sich selbst Verletzungen zugefügt und im Anschluss geschlafen. „Erst danach wurde mir bewusst, was ich getan habe.“

Gutachten bestätigte Zurechnungsfähigkeit

Von der Verteidigerin ins Treffen geführt wurden diverse Probleme in der Beziehung des 66-Jährigen mit seiner langjährigen Lebensgefährtin. „Zuhause war ich der Knecht“, soll der Beschuldigte einige Tage nach der Attacke zu der Juristin gesagt haben. „Das alles rechtfertigt jedoch nicht die Tat.“

Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Der Sachverständige Werner Brosch führte dazu aus, dass der 66-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zwar „sehr aufgeregt“, aber nicht psychisch beeinträchtigt war.