Als Konsequenz wurden die Häftlinge auf eine geschlossene Abteilung verlegt, teilte am Freitagvormittag eine Sprecherin auf Anfrage der Austria Presse Agentur mit. Zuerst hatte der „Kurier“ (Freitag-Ausgabe) über das Video berichtet.
Außerdem werden die Insassen im Zuge eines Ordnungsstrafverfahrens zu dem Video befragt, hieß es. Mögliche Folgen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zur Geldbuße oder auch Hausarrest (§ 109 Strafvollzugsgesetz). Die konkrete Strafe hänge jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere bzw. Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab. „Bei der Feier wurde kein Alkohol konsumiert“, wurde vonseiten des Ministeriums festgehalten.
Geschmuggelte Handys als „Herausforderung“
Weiters wurde betont, dass Handys in österreichischen Justizanstalten verboten sind. Das Einschmuggeln von Mobiltelefonen in Strafvollzugseinrichtungen sei dennoch „eine bekannte Herausforderung“, so Christina Ratz vom Justizministerium, welche die Strafvollzugsverwaltungen weltweit triff. Österreich beteilige sich daher auf europäischer und internationaler Ebene bei einschlägigen Fachaustauschen, um die Sicherheit der österreichischen Justizanstalten bestmöglich zu gewährleisten. Insassinnen und Insassen werden bei jeder Rückkehr von der Arbeit und Außenaufenthalten in der Justizanstalt oder freiheitsbezogene Maßnahmen visitiert, so Christina Ratz, im Justizministerium zuständig für Öffentlichkeitsarbeit.