ABD0107_20191112 – SALZBURG – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ ZU APA0161 VOM 12.11.2019 – Ein Hinweisschild „Autobahn Ende“ in Salzburg, am Dienstag, 12. November 2019. Die von …VP, GrŸnen und NEOS geplanten Ausnahmen von der Vignettenpflicht kšnnten noch erweitert werden. In Salzbrug betreffe das die Westautobahn (A1) zwischen dem Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord. – FOTO: APA/BARBARA GINDL
APA/Barbara Gindl
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Verkehr

Keine Genehmigung für S8 im Marchfeld

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass es keine Genehmigung für die Marchfeld Schnellstraße (S8) gibt. Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde wegen des „mangelhaften Behördenverfahrens“ an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückverwiesen.

Das Ministerium muss laut einer Mitteilung des BVwG, das am Freitag die Entscheidung veröffentlichte, eine Alternativenprüfung durchführen. Bei dieser sei zu klären, „ob keine alternative Trassenführung möglich ist, die zu geringeren Auswirkungen führt, und ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen“.

Das Umweltministerium hatte mit dem Bescheid von April 2019 die Umweltverträglichkeit der S8 Marchfeld Schnellstraße im Abschnitt West – Knoten S1/S8 bis Anschlussstelle Gänserndorf/Obersiebenbrunn bestätigt und damit die Errichtung genehmigt. Aufgrund von insgesamt 18 Beschwerden von Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Nachbarn gegen den positiven UVP-Bescheid war das BVwG am Zug. Das Verfahren hat laut Aussendung ergeben, dass die „Bestimmungen des Artenschutzes sowohl betreffend den Triel als auch das Ziesel durch den Bau und den Betrieb der S8 verletzt werden“.

BVwG bemängelte ausreichende Alternativenprüfung

Nach mehreren Verhandlungstagen im Vorjahr hat ein Senat aus drei Berufsrichtern entschieden. Das Verfahren war der Aussendung zufolge inhaltlich komplex. Weil der Bau der Schnellstraße das Brutareal des vom Aussterben bedrohten Vogels Triel laut Gutachter beeinträchtigen würde, beschloss die niederösterreichische Landesregierung im April 2020 eine Anpassung des Schutzgebiets. Der Richtersenat kam nun zum Ergebnis, „dass der Bau und der Betrieb der S8 mit den Schutzzielen der relevanten Naturschutzbestimmungen nicht im Einklang steht – insbesondere dem Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes für den Triel. Die Realisierung der S8 würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets führen.“ Somit sei eine Alternativenprüfung durchzuführen.

Weder in der Strategischen Prüfung Verkehr noch im Bewilligungsverfahren der Behörde habe eine ausreichende Alternativenprüfung stattgefunden, führte das BVwG als Mangel an. Daher wurde das Verfahren zur Ergänzung an die Behörde zurückverwiesen. Diese müsse gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. NÖ Naturschutzgesetz eine Alternativenprüfung für verschiedene mögliche Verkehrslösungen nachholen und (falls die beantragte Streckenführung die naturverträglichste ist) darauf aufbauend eine Interessenabwägung durchführen. Dann „hat die Behörde das Verfahren zu ergänzen oder (falls sie zum Ergebnis kommt, dass die beantragte Streckenführung nicht die naturverträglichste ist) den Bewilligungsantrag abzuweisen“, teilte das Gericht mit.

Schleritzko kündigt Rechtsmittel an

Niederösterreichs Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) erklärte in einer Aussendung: „Das Verkehrsministerium und die ASFINAG hätten die nun geforderte Alternativenprüfung von Anfang an durchführen können. Stattdessen kostet ein derartiger Verfahrensfehler nun der Bevölkerung im Marchfeld wieder Zeit bis zur Entlastung. Man kann darüber nur den Kopf schütteln.“

Das Land Niederösterreich werde gegen die BVwG-Entscheidung Rechtsmittel bei den Höchstgerichten ergreifen: „Wir gehen gegen die in unseren Augen rechtswidrige Zurückverweisung der Sache vom BVwG an das Ministerium vor.“ Ungeachtet dessen sei das Ministerium gefordert, „rasch zu arbeiten“ und „berechtigte Interessen der Bevölkerung im Auge zu behalten“.

Gewessler lässt nun Alternativen prüfen

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt eines – es gibt Projekte die vor 20 oder 30 Jahren geplant wurden, aber für die aktuellen Herausforderungen nicht länger passende Lösungen liefern. Das betrifft gerade den massiven Verbrauch von wertvollen Böden oder den Schutz von einzigartigen und streng geschützten Tieren. Genau aus diesem Grund evaluieren wir aktuell das ASFINAG-Bauprogramm, und diese Entscheidung wird dort natürlich umfassend berücksichtigt werden“, reagierte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Die Menschen in der Region sollten „aber rasch und wirksam von der aktuellen Verkehrslawine entlastet werden“. Aus diesem Grund wird das Umweltschutzministerium jetzt unmittelbar die Prüfung und Planung von Alternativen zur S8 beginnen. „Nur so kommen wir jedenfalls einen Schritt weiter“, so Gewessler. Das Land Niederösterreich sei eingeladen, daran teilzunehmen.

Unterschiedliche Reaktionen auf Entscheidung

Zwiespältig sah Wolfgang Rehm, Sprecher der beschwerdeführenden Umweltorganisation Virus sowie der Bürgerinitiative Marchfeld, die Entscheidung des BVwG. Es sei gut, dass der UVP-Bescheid nun annulliert sei. Aktuell werde „das Ende der S8“ aber weiter hinausgezögert. „Das Bundesverwaltungsgericht hätte selbst entscheiden und den Antrag abweisen müssen“, wurde in einer Aussendung festgehalten. Gefordert wurden eine alternative Verkehrslösung für das Marchfeld und eine Offensive bei der Raumordnung „samt Rückwidmung von Baulandreserven“.

Karin Renner (SPÖ), Dritte Präsidentin des Niederösterreichischen Landtages, forderte: „Das ständige Hin- und Herschieben der heißen Kartoffel ‚Marchfeldschnellstraße‘ muss endlich ein Ende haben.“ Sie verlangte die rasche Umsetzung der S8 und ein Gesamtkonzept für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Region.

„Dieses Urteil ist nichts anderes als das Ergebnis des Schlammcatchens zwischen der grünen Ministerin Gewessler, dem Land Niederösterreich, den Bürgerinitiativen und der ASFINAG“, sagte FPÖ-Verkehrssprecher Dieter Dorner. Leidtragende seien die Bewohner des Marchfeldes. Er forderte die Verkehrsministerin auf, „endlich die vorgeschriebene Alternativenprüfung durchzuführen und sich für den dringend notwendigen Bau einzusetzen“.

NEOS Niederösterreich sprach in einer Aussendung von einer „Ohrfeige“ für die Landesregierung: „Anstatt hier für eine rasche Lösung für die verkehrsgeplagte Bevölkerung einzutreten, wollte das Land lieber mit dem Kopf durch die Wand.“ Die Grünen würden seit Jahren auf eine rasche Entlastung mit Ortsumfahrungen hinweisen, übte Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich, Kritik an der ÖVP.

Die S8 ist eines jener ASFINAG-Neubauvorhaben, die derzeit vom Umwelt- und Verkehrsministerium auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch evaluiert werden. Der Abschnitt West ist rund 14,4 Kilometer lang und umfährt Raasdorf, Deutsch Wagram, Markgrafneusiedl, Strasshof, Obersiebenbrunn (alle Bezirk Gänserndorf) und Gänserndorf. Mit der Schnellstraße sollen die an der B8 liegenden Ortsdurchfahrten entlastet werden.