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ORF.at/Zita Klimek
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Coronavirus

CoV-Regeln verweigert: Neun Lehrkräfte gekündigt

In Österreich sind seit Pandemiebeginn 26 Lehrerinnen und Lehrer gekündigt bzw. entlassen worden, weil sie die Einhaltung von CoV-Maßnahmen verweigert haben. Die meisten Fälle davon, nämlich neun, gibt es in Niederösterreich.

In Niederösterreich wurde das Dienstverhältnis von neun Pflichtschullehrerinnen und -lehrern aufgelöst. Sie alle haben sich laut Bildungsdirektion geweigert, vorgeschriebene CoV-Maßnahmen einzuhalten: „Zum einen die Weigerung, Maske zu tragen, zum zweiten die Weigerung, sich testen zu lassen und zum dritten die Weigerung, an Testungen von Schülern mitzuwirken. Wenn das sehr hartnäckig passiert, dann müssen wir Konsequenzen setzen“, sagte Bildungsdirektor Johann Heuras gegenüber noe.ORF.at

Von den neun betroffenen Lehrpersonen wurden einige entlassen, manche sind ihrer Entlassung jedoch mit einer Kündigung zuvorgekommen. Beide Wege seien die letzte Konsequenz, hieß es. In allen Fällen seien zuvor zahlreiche Gespräche mit den Betroffenen geführt worden: „Das ist ja nicht sofort der Fall, wenn jemand einmal keine Maske trägt, sondern wenn wir merken, dass es eine grundsätzliche Weigerung gibt, dann müssen wir etwas tun", so Heuras.

Heuras: „Man erwartet sich eine Vorbildwirkung“

Auch deshalb gebe es Konsequenzen, weil von den Schülerinnen und Schülern dieselben Maßnahmen verlangt werden. Man könne es nicht tolerieren, wenn sich gerade Pädagoginnen und Pädagogen nicht an die Regeln halten, denn man erwarte sich eine Vorbildwirkung, betonte Heuras. Der Bildungsdirektion sind zwar auch noch weitere Lehrkräfte bekannt, die einzelne CoV-Maßnahmen verweigern, doch diese würden sich durch Gespräche meist doch noch überzeugen lassen.

Auch in den anderen Bundesländern ist es zu Kündigungen gekommen. In Wien wurden fünf Dienstverhältnisse beendet (zwei Bundeslehrkräfte/drei an Pflichtschulen), in Vorarlberg ebenfalls fünf (alle an Pflichtschulen), in Oberösterreich drei (alle in Pflichtschulen), in der Steiermark zwei (je eines im Bundesschul- und Pflichtschulbereich) sowie in Salzburg (Pflichtschule) und Kärnten eines. Bei letzterem dürfte es sich um jene Gymnasiallehrerin handeln, die derzeit vor Gericht gegen ihre Entlassung vorgeht.