Schächtung Kundgebung
ORF/Nina Pöchhacker
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Chronik

Weiter Kontroverse um Schächtungen

In einem Betrieb im Bezirk Korneuburg hat es am Montag erneut eine Kontroverse rund um Schächtungen gegeben. Nachdem der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bereits zuvor ein Kontrollversagen geortet hatte, kam es zu Kundgebungen.

Vor der Bezirkshauptmannschaft in Korneuburg und dem Niederösterreichischen Landhaus in St. Pölten wurden am Montag Protestkundgebungen abgehalten. Die Bezirkshauptfrau von Korneuburg, Waltraud Müllner-Toifl, meldete sich zu Wort: „Die Behörde ist ihrer Kontrollpflicht jedenfalls nachgekommen“, betonte sie.

Kritik an Schlachtungen zu Kurbanfest

Die Kritik des VGT bezieht sich auf rituelle Schlachtungen am 20. und 21. Juli, die im Zuge des muslimischen Kurbanfestes stattgefunden hatten. Auf Videoaufnahmen seien zunächst für wenige Stunden Veterinärmediziner zu sehen, in dieser Zeit würden die Tiere wie vorgeschrieben betäubt. „Doch noch vor Mittag verschwinden die Kontrollorgane einfach. Sie sind bis zum Abend nicht mehr zu sehen“, konstatierte der VGT bereits im September. Hunderte Schafe seien über zwei Tage ohne Betäubung und ohne Kontrolle getötet worden.

Die Ausführungen seitens der Tierschützer wurden am Montag erneuert. VGT-Kampagnenleiter David Richter verwies in einer Aussendung auch darauf, dass laut Bezirkshauptmannschaft Korneuburg „ständig ein amtlicher Tierarzt anwesend“ gewesen sei. „Wieso sieht man den oder die im Video nicht? Und warum wird nicht betäubt, sobald keine Kontrollperson mehr anwesend ist?“, stellte Richter in den Raum.

Ständige Kontrolle durch Amtstierarzt nicht vorgesehen

Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg hielt ebenfalls am Montag in einer Aussendung fest, dass der Behörde der aufgezeigte Fall bekannt sei. „Für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug wurde nur für den Zeitraum des Kurbanfestes nach genauer Prüfung der Voraussetzungen unter Beachtung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine Bewilligung erteilt.“ Für die Dauer der Schlachtungen habe „ein amtlicher Tierarzt“ zur Überwachung anwesend zu sein. „Der beauftragte amtliche Tierarzt ist nicht ident mit dem Amtstierarzt der Behörde. Eine durchgehende Kontrolle durch Amtstierärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen“, wurde betont.

Bezirkshauptmannschaft: Kontrollen fanden statt

Während des Kurbanfestes seien wiederholt unangekündigte Kontrollen durch die Amtstierärztin und Behördenvertreter zur Überprüfung der erteilten Bewilligung und von tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Dabei sei der amtliche Tierarzt in der Schlachthalle angetroffen worden. Weiters sei kein Verdacht abzuleiten gewesen, dass Betäubungen nicht gesetzt worden seien, hieß es von der Bezirkshauptmannschaft.

„Nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten hat die Amtstierärztin noch am gleichen Tag eine Kontrolle durchgeführt und eine Sperre veranlasst“, hielt Bezirkshauptfrau Müllner-Toifl fest. Der Sachverhalt sei umgehend der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. „Wären bei den Kontrollen Verfehlungen festgestellt worden, wären sofort die notwendigen Maßnahmen getroffen worden.“