Asylquartier Drasenhofen im Jahr 2018
APA/Helmut Fohringer
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Politik

Causa Drasenhofen: Prozess im November

Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) startet Ende November. Ihm wird vorgeworfen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rechtswidrig in einer Unterkunft in Drasenhofen (Bez. Mistelbach) untergebracht zu haben.

Der Fall war ins Rollen gekommen, als der Verfassungsgerichtshof und das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Unterbringung eines Flüchtlings im Asylquartier Drasenhofen für rechtswidrig erklärt hatten – mehr dazu in Drasenhofen: „Unterbringung rechtswidrig“ (noe.ORF.at; 19.05.2021). Das Asylquartier war unter anderem mit Stacheldraht umzäunt gewesen. Der betroffene unbegleitete Minderjährige war im November 2018 auf Anordnung des Landesrats dort untergebracht worden.

Im vergangenen Mai erhob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anklage gegen Waldhäusl und eine Beamtin. Die ersten Einvernahmen sind am 30. November und am 1. Dezember angesetzt, bestätigte die Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, Andrea Humer, gegenüber noe.ORF.at entsprechende Medienberichte.

Der 54-jährigen Landesbeamtin wird neben Missbrauchs der Amtsgewalt die Fälschung eines Beweismittels sowie Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren der WKStA ein Beweismittel unvollständig vorgelegt haben soll. Dadurch soll laut der Anklagebehörde der Eindruck entstanden sein, „eine andere Person habe die amtsmissbräuchlichen Entscheidungen beim Projekt Betreuungseinrichtung Drasenhofen mitzuverantworten“.

Waldhäusl rechnet mit keiner Verurteilung

Waldhäusl selbst sagte am Donnerstag: „Tatsache war damals und ist es noch heute, dass sich unter den Migranten auch immer wieder junge Männer tummeln, die sich weder an unsere Gesetze noch Regeln halten." Es sei „in Drasenhofen um den Schutz der Bevölkerung, der Betreuer im Asylquartier und um den jener Migranten, die ihre Dankbarkeit durch Anpassung beweisen“ gegangen.

Der Landesrat stehe nach wie vor zu seiner Überzeugung, dass „unsere Bevölkerung und unser Land zuerst kommen müssen“. Er könne sich nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommen werde, „weil man sich schützend vor die Bevölkerung gestellt hat“, so Waldhäusl. Dem Politiker drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft.