Chronik

Inzestfall: Josef F. nicht mehr im Maßnahmenvollzug

Für Aufregung hat am Freitag ein Medienbericht gesorgt, wonach der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. demnächst freikommen könnte. Tatsächlich ist Josef F. nicht mehr im Maßnahmenvollzug. Eine Enthaftung scheint aber unwahrscheinlich.

Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seither ist er in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die regelmäßige Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 StGB weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Laut Gutachten geht von Josef F. keine Gefahr mehr aus

Laut einem Bericht der Zeitung „Heute“ könnte Josef F. in wenigen Jahren ein freier Mann sein. Reelle Chancen, dass der inzwischen 86-Jährige tatsächlich enthaftet wird, bestehen allerdings nicht. Das bestätigte das Justizministerium auf APA-Anfrage. Nach Ansicht des Gerichts, die auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens beruht, geht von dem 86-Jährigen jedoch inzwischen keine Gefahr mehr aus. Daher wurde Josef F. mit Beschluss von Ende September aus der Maßnahme entlassen und in den „Normalvollzug“ verlegt, wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt.

„Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob Rechtsmittel und der Akt liegt nun zur weiteren Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Wien“, gab Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, bekannt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibe der Betroffene „in der aktuellen Unterbringungssituation“. Josef F. bleibt demnach auch in Haft, selbst wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. „Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern“, betonte Ratz.

Bedingte Entlassung wohl eher unwahrscheinlich

Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall, er wäre dann 88 Jahre alt. Dass sich Richter finden, die ihn angesichts der von ihm begangenen Verbrechen auf freien Fuß setzen, darf bezweifelt werden.