Chronik

Höhere Strafen: Erste Raser angezeigt

Seit September gelten in Österreich härtere Strafen für Raser. Die Mindeststrafen wurden erhöht, das Höchstmaß für Strafen wurde teilweise mehr als verdoppelt. Einzelne Raser wurden bereits erwischt, für einen Lenkungseffekt sei es aber noch zu früh, heißt es.

Mehr als einen Monat sind die härteren Strafen mittlerweile in Kraft. Autofahrer, die deutlich zu schnell unterwegs sind, müssen seither tiefer in die Tasche greifen. Die Geldstrafen wurden zum Teil mehr als verdoppelt, gleichzeitig müssen Raser auch mit einem längeren Führerschein-Entzug rechnen.

Einzelne Lenker müssen sich in Niederösterreich bereits auf höhere Strafen einstellen. Erst Ende September blitzte die Polizei einen Autolenker auf der Südautobahn (A2) mit 248 km/h statt der erlaubten 130 km/h. Ein weiterer Lenker war auf der Nordautobahn (A5) deutlich zu schnell unterwegs. Bei ihm wurden 208 km/h gemessen. Beide Autofahrer wurden von der Polizei angezeigt.

Bezirkshauptmannschaften erwarten Lenkungseffekt

In Einzelfällen seien die höheren Strafen schon zur Anwendung gekommen, erklärt Josef Kronister, Sprecher der Bezirkshauptleute in Niederösterreich, ohne auf diese näher einzugehen. Generell seien die Auswirkungen der härteren Strafen derzeit aber noch nicht zu bemerken, sagt Kronister. Der Grund: Der Beobachtungszeitraum sei noch zu kurz. Erst nach sechs bis zwölf Monaten könne man eine entsprechende Bilanz ziehen. Kronister erwartet aber durchaus, dass man einen Lenkungseffekt sehen werde.

Ähnlich ist auch die Einschätzung der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Es sei derzeit noch zu früh, um Konkretes sagen zu können, sagt Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner. Erst nach einem längeren Zeitraum könne man das entsprechend beurteilen, so der Polizeisprecher.

Die neuen Strafen im Überblick:

Überschreitung um mehr als…

  • … 30 km/h: mindestens 150 Euro statt bisher 70 Euro
  • … 40 km/h im Ortsgebiet, 50 km/h auf Freilandstraßen: Mindestens 300 Euro statt bisher mindestens 150 Euro, dazu ein Monat Führerscheinentzug (bisher zwei Wochen), im Wiederholungsfall drei Monate
  • … 60 km/ im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraßen: mindestens drei Monate Führerschein-Entzug (bisher sechs Wochen)
  • … 80 km/h im Ortsgebiet, 90 km/h auf Freilandstraßen: mindestens sechs Monate Führerschein-Entzug (bisher drei Monate).
  • Finanzielle Höchststrafe (gilt für alle Kategorien): 5.000 Euro (statt bisher 2.180 Euro)