Geberit
ORF
ORF
CORONAVIRUS

„3-G“ am Arbeitsplatz: Noch Fragen offen

Ab 1. November muss man am Arbeitsplatz getestet, geimpft oder genesen sein. Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu anderen quasi ausgeschlossen werden kann. Einige Firmen haben bereits intern eine „3-G“-Regel umgesetzt.

Wer bei Geberit in Pottenbrunn (Bezirk St.Pölten) arbeitet, ist entweder geimpft, genesen oder legt zwei Mal pro Woche einen negativen Covid-Test vor, wobei auch Antigen-Selbsttests als Nachweis gelten. 69 Prozent der mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Geberit sind gegen das Coronavirus geimpft, zu einem Teil über die hausintern organisierte Impfstraße. Es gebe nur noch einige wenige Impfwillige, erklärte Geschäftsführer Helmut Schwarzl beim Besuch von noe.ORF.at, daher habe man sich entschieden die „3-G“-Regel einzuführen. Ein Vorstoß, der im Corona-Krisenteam, bestehend aus Geschäftsführung, Führungskräften und Betriebsräten, zunächst diskutiert wurde, aber „am Ende eine rasche Entscheidung“ gewesen sei, so Schwarzl.

Die Kontrolle übernehmen die Führungskräfte in ihren jeweiligen Abteilungen. Wer keinen Nachweis hat, muss eine FFP2-Maske tragen. Robin Mazanek ist Leiter der Fertigung. Seine nicht geimpften oder genesenen Kolleginnen und Kollegen bringen ihm die Nachweise inzwischen ohne Nachfrage zwei Mal pro Woche. Auch er ortet eine große Akzeptanz der Maßnahmen, das zeige auch eine Mitarbeiter-Umfrage, die erst kürzlich durchgeführt worden sei: „Man muss sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Bank positiv zu unseren Entscheidungen gestanden sind, deswegen war auch die Umsetzung für uns dementsprechend leicht“, so Mazanek.

AK pocht auf Rechtssicherheit

Was in Pottenbrunn auf betrieblicher Ebene bereits umgesetzt wird, soll nun also gesetzlich geregelt werden. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den nächsten Tagen erwartet. Vorerst gibt es nur erste Eckpunkte – mehr dazu in Regel fixiert: „3-G“ am Arbeitsplatz ab 1. November (news.ORF.at; 20.10.2021).

Vor allem die arbeitsrechtlichen Konsequenzen seien noch unklar, heißt es bei der Arbeiterkammer. In Italien etwa darf der Arbeitsplatz ohne „3-G“-Nachweis nicht betreten werden, auch Geld gibt es keines. „3-G“ am Arbeitsplatz polarisiere stark, so Arbeitsrechtsexpertin Katharina Samsinger von der Arbeiterkammer Niederösterreich: „Es geht diesmal nicht darum, kann ich in ein Lokal gehen oder nicht. Sondern beim Ort der beruflichen Tätigkeit geht es wirklich um ein Erwerbseinkommen, um eine Existenz und da ist Rechtssicherheit ganz wichtig.“

Offen sei etwa auch noch, welche Art von Covid-Tests – Antigen oder PCR – als Nachweis gelten und für welchen Zeitraum. Ebenso ob die Zeit, die man für das Testen benötigt – etwa auch der Anfahrtsweg zu einer Teststraße – zur Arbeitszeit zählt oder nicht, so Samsinger gegenüber noe.ORF.at.