Ortstafel Petzenkirchen mit einem vorbeifahrendem Auto
ORF/Gernot Rohrhofer
ORF/Gernot Rohrhofer
Coronavirus

Ausreisetests: Welche Faktoren entscheiden

Ab Samstag gibt es im Bezirk Melk Ausreisekontrollen. Kritisch ist die Lage auch im Bezirk Scheibbs. noe.ORF.at hat recherchiert, welche Faktoren entscheiden, ob ein Bezirk zum Hochrisikogebiet wird oder nicht.

Wegen einer zu hohen Sieben-Tage-Inzidenz wurden neben der Stadt Wiener Neustadt im Frühjahr auch die Bezirke Neunkirchen, Scheibbs und Wiener Neustadt zu Hochrisikogebieten erklärt. Mittlerweile sind die Voraussetzungen aber andere.

Nachdem am 27. August ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten ist, ist nämlich nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz ein Kriterium, sondern sind auch die Impfquoten in den Bezirken und die Belegung auf den Intensivstationen zu berücksichtigen.

Zehn Prozent Belegung auf Intensivstationen

Für Niederösterreich bedeutet das, dass der Erlass des Ministeriums überhaupt erst zur Anwendung kommt, wenn mehr als zehn Prozent aller Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind. Ist das der Fall, ist im jeweiligen Bezirk die Impfquote zu berücksichtigen. Erst danach steht fest, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern sein darf, bevor ein Bezirk zu einem Hochrisikogebiet erklärt wird und bevor es zu Ausreisekontrollen kommt. Zur Berechnung stellte das Gesundheitsministerium folgende Tabelle zur Verfügung:

Impfquoten zur Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz
Gesundheitsministerium

Liegt die laut Erlass „über sieben aufeinanderfolgende Tage gemittelte durchschnittliche Sieben-Tage-Inzidenz“ über den Grenzwerten in der Tabelle, wird ein Bezirk zum Hochrisikogebiet erklärt. Per Verordnung haben die Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden dann festzulegen, dass das betroffene Gebiet nur noch verlassen werden darf, wenn eine geringe epidemiologischen Gefahr nachgewiesen werden kann.

Ausnahmen gibt es beispielsweise für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, für die Durchreise ohne Zwischenstopp, für den Güterverkehr, für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung, für Organe des Sicherheitsdienstes und der Gesundheitsbehörden sowie Angehörige des Bundesheeres, von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr in Ausübung ihrer Tätigkeit oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

Kontrollen nur stichprobenartig vorgesehen

Die Kontrollen haben nach Angaben des Gesundheitsministeriums „stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen.“ Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres angefordert werden. Alles andere als stichprobenartige Kontrollen erwies sich in der Praxis bislang als undurchführbar – mehr dazu in 150.000 Menschen bei Ausreise kontrolliert (noe.ORF.at; 16.4.2021).

Für den Fall, dass nur ein Teil eines Bezirkes, der sich lokal abgrenzen lässt, von den hohen Fallzahlen betroffen ist, können die Maßnahmen auch auf diesen Hotspots beschränkt werden. Auf jeden Fall sind die Kontrollen so lange beizubehalten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem entsprechenden Wert in der Tabelle liegt. Mittlerweile reicht ein einmaliges Unterschreiten dafür aus.