Rathaus von Groß Gerungs
Wikimedia Commons/GuentherZ
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Politik

Groß Gerungs: Vorstandsmandate neu vergeben

Nach einem Rechtsstreit um die Besetzung der Gemeindevorstandsmandate und zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sind am Donnerstag in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) die Stadträte zum dritten Mal gewählt worden.

Die ÖVP verlor zwei der fünf Sitze. Die FPÖ und die Bürgerliste GERMS teilen sich das vom VfGH mit Entscheid vom 5. Oktober zugesprochene Mandat, informierten die Freiheitlichen am Freitag in einer Aussendung. Der zweite Sitz geht an die SPÖ.

Zankapfel war die Gemeindevorstandswahl, bei der alle fünf Sitze an die ÖVP gegangen waren. Die Mandate waren gemäß des Verfahrens nach d’Hondt – das große Parteien bevorzugt – statt nach dem Verhältnis der Parteisummen zugeteilt worden. Demnach würden gemäß des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner 2020 der ÖVP drei und der SPÖ und der FPÖ je ein Stadtratsposten zustehen. Das Votum für den Gemeindevorstand wurde von der Bürgerliste GERMS und von der FPÖ angefochten und in Folge vom VfGH aufgehoben.

FPÖ und Bürgerliste GERMS teilen sich das Mandat

„In der Zwischenzeit wurde die Gemeindeordnung durch den NÖ Landtag jedoch repariert und das d’Hondtsche Verfahren explizit ins Gesetz geschrieben“, teilte die FPÖ mit. Zum zweiten Mal gingen alle Sitze an die ÖVP, die Wahl wurde erneut von der Bürgerliste GERMS und den Freiheitlichen angefochten. Der VfGH hob den Urnengang erneut auf. „Für das neuerlich zu wiederholende Wahlverfahren bedeutet dies, dass die Verteilung der Mandate nach jener Rechtslage zu erfolgen hat, die dem Erkenntnis des VfGH vom 8. Oktober 2020 zugrunde lag“, hieß es demnach in dem Urteil. Ein erneutes Votum fand am Donnerstag statt.

„Es war ein juristischer Marathon, den wir Freiheitliche gemeinsam mit der Bürgerliste GERMS gelaufen sind“, sagte FPÖ-Bezirksparteiobmann Alois Kainz am Freitag. Dem Parteiübereinkommen der FPÖ Groß Gerungs und der Bürgerliste GERMS zufolge wird GERMS-Gemeinderat Markus Kienast das Mandat in der ersten Hälfte der verbleibenden Legislaturperiode – beginnend mit dem Wahltag am 4. November 2021 bis einschließlich 31. Mai 2023 – ausüben. Ab dann haben die Freiheitlichen den Sitz im Stadtrat inne.