Digitaler Impfnachweis 2-G 2,5-G
APA/Hans Klaus Techt
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Coronavirus

2-G-Nachweis: Neue Eintrittskarte im Alltag

Wegen der vielen CoV-Neuinfektionen treten ab Montag eine ganze Reihe an verschärften Maßnahmen in Kraft. In fast allen Bereichen gilt nun eine 2-G-Regel. Zudem werden die FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet und die Gültigkeit des „Grünen Passes“ eingeschränkt.

Der negative Coronavirustest ist als Eintrittskarte in den meisten Bereichen des täglichen Lebens abgelaufen. Als gültiges Ticket werden dort ab Montag nur noch die Impfung oder eine Genesung anerkannt. Das betrifft etwa die Gastronomie, Hotellerie, körpernahe Dienstleister wie Frisöre, den Kultur- und Freizeitbereich sowie mit Ausnahme von Palliativ- und Geburtsstationen Besuche in Spitälern und Pflegeheimen.

Das gleiche gilt bei Veranstaltungen ab 25 Personen – egal ob die Sitzplätze zugewiesen sind oder nicht. Betroffen sind davon alle Personen ab 13 Jahren, sofern eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen möglich ist. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen.

Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Die dafür notwendige Verordnung erließ das Gesundheitsministerium erst am späten Sonntagabend – mehr dazu in Harte Maßnahmen für Ungeimpfte (new.ORF.at; 06.11.2021).

Anreiz für Ungeimpfte

Als Anreiz für Ungeimpfte, sich möglichst bald impfen zu lassen, gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich nun impfen lässt bzw. noch keinen zweiten Stich hat, kann in Kombination mit einem zusätzlichen negativen PCR-Test vier Wochen lang auch 2-G-Bereiche besuchen. Danach muss man jedenfalls doppelt geimpft oder im vergangenen halben Jahr genesen sein.

Bei einigen führten die am Freitag angekündigten Verschärfungen bereits zur vom Bund erhofften Reaktion. In Niederösterreich ließen sich über das Wochenende knapp 6.000 Menschen für die CoV-Schutzimpfungen registrieren. Die Folge waren teils lange Wartezeiten bei den Impfbussen, wo der Großteil der Impfungen verabreicht wurde. Dieses Bild zeigte sich auch in den anderen Bundesländern.

FFP2-Masken statt Mund-Nasen-Schutz

Offen bleiben für Ungeimpfte der gesamte Handel, Supermärkte, Apotheken, die Post oder Tankstellen. Neu ist aber, dass überall dort wieder eine FFP2-Maske getragen werden muss. Diese Vorgabe gilt nun für alle Kundinnen und Kunden, ebenso für Besucherinnen und Besucher von Bibliotheken oder Museen – zusätzlich zur 2-G-Pflicht.

Eine Änderung gibt es auch für alle geimpften Menschen. Der „Grüne Pass“ gilt ab der zweiten Impfung nur noch neun Monate, spätestens dann ist eine Auffrischungsimpfung notwendig. Jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden, müssen sich bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr.

3-G vorerst noch am Arbeitsplatz

Einzig am Arbeitsplatz sollen Tests als Alternative möglich bleiben, dort gilt also weiterhin die 3-G-Regel bzw. bis 14. November reicht auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Die weniger effektiven Antigentests könnten aber bei einem entsprechenden Angebot künftig durch PCR-Tests ersetzt werden.

Laut Bundesregierung sollen diese Maßnahmen nun auch strenger kontrolliert werden, dafür werden die Ausreisekontrollen aus den Bezirken gestrichen. Für die Schulen ändert sich hingegen nichts, heißt es. Der Unterricht soll dort wie vor den Herbstferien weiterlaufen.