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Coronavirus

Neue Besuchsregeln in Pflegezentren und Kliniken

Aufgrund der aktuellen Zahlen, der 2-G-Verordnung sowie zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Besuchern gelten seit Montag neue Regeln in Spitälern sowie Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren: Pro Person ist an allen Standorten ein Besucher pro Tag erlaubt.

Ausgenommen davon sind Palliativstationen, Kinderabteilungen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache. Wie bisher ist für Besucherinnen und Besucher das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, zudem müssen sie geimpft oder genesen sein – ausgenommen sind Personen zur Begleitung von minderjährigen oder unterstützungsbedürftigen Personen, Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge und zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen, zur Begleitung bei einer Entbindung und von Minderjährigen.

Für Personen, die bisher nur die erste Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gilt bis 6. Dezember die Bestätigung über den ersten Stich zusammen mit einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test als 2-G-Nachweis. All jene, die aus gesundheitlichen Gründen keine Injektion erhalten können, brauchen einen negativen PCR-Test und ein ärztliches Attest.

Die neuen Regeln gelten für alle Klinikstandorte – auch für jene, die in den bisherigen Hochrisikogebieten im Mostviertel liegen. In diesen Krankenhäusern war seit der Vorwoche nur ein Besucher pro Woche und Patient erlaubt. Nun wurde diese Beschränkung aufgehoben.