Warnschild mit dem Hinweis „Achtung Waldbrandgefahr“
ORF/Thomas Koppensteiner
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Chronik

Waldbrandverordnung in vier Bezirken verlängert

Aufgrund der Trockenheit geht die Waldbrandverordnung in den Bezirken Neunkirchen, Wiener Neustadt, Lilienfeld und Scheibbs in die Verlängerung. Eigentlich ist die Verordnung als Maßnahme „für einige Wochen“ gedacht, mittlerweile zieht sie sich über Monate.

Voraussetzung für eine Waldbrandverordnung, die von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft erlassen wird, ist, dass es sich um Zeiten besonderer Brandgefahr handelt und dass besonders waldbrandgefährdete Gebiete betroffen sind. „Das lässt natürlich Interpretationsspielraum zu“, sagte der Sprecher der Bezirkshauptleute in Niederösterreich, der Bezirkshauptmann des Bezirks St. Pölten, Josef Kronister, gegenüber noe.ORF.at.

Ursprünglich war die Waldbrandverordnung eine Regelung, die nur „für einige Wochen vorgesehen war, bei besonderer Dürre und Trockenheit, wenn es lange nicht regnet“, erläuterte Kronister. Mittlerweile zieht sich die Verordnung in vielen Bezirken aber über einige Monate.

Für den Sprecher der niederösterreichischen Bezirkshauptleute ist die Verordnung dennoch zeitgemäß. „Ob eine Waldbrandverordnung Waldbrände verhindert, mag dahingestellt sein. Der Vorteil ist aber, dass sie medienwirksam aufschlägt und die Leute auf die Gefahr im Wald hingewiesen werden.“ Das Entzünden von Feuer und Wegwerfen von Zigaretten im Wald sei aber ohnedies laut dem Forstgesetz verboten.

Ein Monat länger in Neunkirchen

Wenig überraschend kommt die Verlängerung der Waldbrandverordnung im Bezirk Neunkirchen, der zuletzt mit dem größten Waldbrand der Geschichte Österreichs fast zwei Wochen lang in den Schlagzeilen war. „Ausschlaggebend für die Verlängerung der Verordnung waren die unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den Monaten September und Oktober und daraus resultierend die enorme Trockenheit auf den Waldflächen“, so Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz auf Anfrage von noe.ORF.at.

Im Bezirk Neunkirchen war die Waldbrandverordnung am 4. März erlassen worden und noch vor Ablauf am 31. Oktober bis Ende November verlängert worden. Besonders gefährdet sind laut Auskunft der Bezirkshauptfrau die Region Rax-Schneeberg, der Bereich Hohe Wand sowie der Föhrenwald. Als ein Grund für die erhöhte Waldbrandgefährdung wurde neben der Witterung auch die touristische Nutzung genannt.

Abgesehen von Hirschwang gab es im Bezirk Neunkirchen heuer einen weiteren größeren Waldbrand im Juni in der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld. Auch hier war der Föhrenwald betroffen. In Summe seien der Behörde bisher elf Waldbrände im Jahr 2021 gemeldet worden, so Grabner-Fritz.

Wiener Neustadt zieht mit

Bei der Verlängerung der Waldbrandverordnung für den Bezirk Wiener Neustadt hätten die Ereignisse in Hirschwang „natürlich“ eine Rolle gespielt, sagte Bezirkshauptmann Markus Sauer im Gespräch mit noe.ORF.at. Die erste Verordnung war im April erlassen worden und noch nicht abgelaufen, nun wurde bis 30. November verlängert. „Wir hatten noch nie einen so trockenen Herbst wie jetzt“, so Sauer. Er verwies zudem auf Prognosen, wonach demnächst kein großer Regen kommen würde.

Zu den gefährdeten Waldbrandgebieten im Bezirk zählt dem Bezirkshauptmann zufolge vor allem der Föhrenwald bei Weikersdorf. „In den letzten Jahren waren es immer die Föhrenwälder. Der Boden dort ist sehr trocken und die Nadeln lassen sich leicht entzünden“, sagte Sauer.

Zweite Verordnung in Lilienfeld

In Lilienfeld wurde die erste Waldbrandverordnung heuer im 30. Juni erlassen und am 30. August aufgrund der Niederschlagsprognose wieder aufgehoben. Ende Oktober trat nun eine zweite Waldbrandverordnung in Kraft. Grund dafür sei die „außergewöhnliche Trockenheit“, sagte Bezirkshauptmann Franz Kemetmüller im Gespräch mit noe.ORF.at. Als Grundlage würde die Vorhersage der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) dienen.

Besonders waldbrandgefährdet seien im Bezirk Lilienfeld die Randbereiche, etwa im Bereich St. Aegyd am Neuwalde, sagte Kemetmüller, wo es Kiefernwälder wie in Neunkirchen oder Wiener Neustadt gebe. Heuer wurden im Bezirk bislang keine größeren Waldbrände verzeichnet.

Scheibbs ohne Ablaufdatum

Im Bezirk Scheibbs wurde ebenfalls eine zweite Waldbrandverordnung erlassen. Die erste, die vom 28. Juni datierte, war am 27. August wieder aufgehoben worden. Auffällig ist, dass die zweite Waldbrandverordnung nicht wie in den zuvor genannten Bezirken mit 30. November ein Ablaufdatum hat.

„Wir hoffen auf baldige ausreichende Niederschläge, sodass die zweite Waldbrandverordnung eventuell noch vor Ende November 2021 aufgehoben werden kann“, hieß es dazu von Bezirksforsttechniker Gernot Kuran in Vertretung für den Bezirkshauptmann Johann Seper.

Entscheidend für den Erlass der zweiten Waldbrandverordnung seien „die Wahrnehmungen der Experten des Forstaufsichtsdienstes in der Natur sowie wissenschaftlich fundierte Prognosemodelle entscheidend“, so Kuran. Der Waldbrand in Hirschwang hätte aber „wohl jeden erschüttert“ und würde die Thematik Waldbrandgefahr „hoffentlich allgemein ins Bewusstsein“ bringen. Als besonders gefährdet gelten die höheren Lagen im Süden des Bezirks.

St. Pölten verlängert nicht

Im Bezirk St. Pölten wurde die Waldbrandverordnung heuer kurz vor dem Sommer – vor der Hitze- und Trockenperiode – erlassen und per 31. Oktober außer Kraft gesetzt. „Eine Verlängerung war nicht wirklich erforderlich“, sagte Bezirkshauptmann Josef Kronister, „momentan ist es bei uns eher feuchter“. Regional könne es aber durchaus große Unterschiede geben, „darum hat es schon Sinn, dass man die Regelung auf regionaler Ebene belässt“.