Gericht

Dalmatiner erschossen: 36-Jähriger vor Gericht

Weil er vor einem Jahr in Pöchlarn (Bezirk Melk) einen Dalmatiner erschossen hat, steht heute ein Justizwachebeamter in St. Pölten vor Gericht. Das Verfahren war wegen „gerechtfertigter Notwehr“ eigentlich schon eingestellt, wird nun aber neu aufgerollt.

Der 56-Jährige war laut Polizeiangaben am 3. November des Vorjahres mit seiner Frau und deren Hund, einem Labradormischling, auf einem Feldweg bei Pöchlarn spazieren. Zur selben Zeit fuhren zwei Damen – eine 67-Jährige und eine 84-Jährige – mit dem Auto auf dem Feldweg in die gleiche Richtung. Deren Hund, ein Dalmatinerrüde, soll ohne Leine hinter dem Auto hergelaufen sein.

Der Justizwachebeamte soll die Frauen dazu aufgefordert haben, den Hund anzuleinen, und gedroht haben, ihn zu erschießen. Dabei soll er mit seiner Pistole, die er legal besessen hatte, in der Hand gestikuliert haben. Nach Angaben des Landesgerichts tötete er den dann bereits angeleinten Hund „mutwillig durch einen gezielten Schuss gegen die Brust“.

Staatsanwaltschaft sah „Notwehr“

Der Beschuldigte hatte nach dem Vorfall gegenüber der Polizei angegeben, dass der Dalmatiner auf den Labradormischling losgegangen sei und ihn in den Nacken gebissen habe. Daraufhin habe er den Hund mit seiner legal mitgeführten Glock 17 erschossen und Selbstanzeige erstattet. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Das Verfahren gegen den Justizwachebeamten war noch im Dezember 2020 eingestellt worden. Der Mann habe „in gerechtfertigter Notwehr gehandelt“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Diese wertete den Schuss als die „einzige Möglichkeit, den Angriff zu unterbinden“.

Am Freitag muss sich der Mann nun aber doch vor Gericht verantworten. Vorgeworfen werden ihm das Vergehen der Nötigung gegenüber einer Frau und das Vergehen der Tierquälerei, heißt es seitens des Landesgerichts St. Pölten.

VGT: „Version frei erfunden“

Laut dem „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) wird das Verfahren „mit pikanten Details und neuen Zeuginnen“ neu aufgerollt, „die das gewalttätige Verhalten des Täters auch gegenüber anderen Tieren bezeugen und seine Version als frei erfunden bezeichnen“.

Weil sich zuletzt Meldungen von abgeschossenen Haustieren häufen würden, hat der VGT eine Petition gegen den Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger und Jägerinnen gestartet. Diese wurde – Stand Donnerstagabend – bereits von mehr als 24.000 Personen unterzeichnet.