Beide Länder haben seit Wochen ähnlich wie Österreich mit rasant steigenden Infektionszahlen zu kämpfen. Die Slowakei wies am Wochenende bereits eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 1.000 auf, Tschechien lag knapp darunter. Die europaweite Entwicklung schlägt sich nun auch in der geänderten Einreiseverordnung nieder.
Seit der Nacht auf Montag muss man für die Einreise nach Österreich geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Antigentests und Antikörpertests verlieren damit ihre Gültigkeit. Ausnahmen gibt es für Pendlerinnen und Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner).
In diesen Fällen gilt weiterhin die 3G-Regel, doch auch diese wird verschärft. So gelten PCR-Tests für Pendler nicht mehr eine Woche, sondern nur noch 72 Stunden. Antigen-Tests waren bisher 48 Stunden gültig, nun sind es nur noch 24 Stunden. Bei Schülern gilt der Ninja-Pass.
Die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises wird von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis 6. Dezember.
Kein zusätzlicher Aufwand für Polizei
Für die Polizei ändert sich durch die verschärften Einreisebestimmungen am Montag nicht viel. Denn schon seit einiger Zeit führen die niederösterreichischen Beamten täglich tausende Gesundheitskontrollen an den Grenzübergängen und am Flughafen Schwechat durch. Jetzt liegt das Augenmerk auf 2,5-G- statt wie bisher auf 3-G-Nachweisen. Bei den Überprüfungen arbeitet die Polizei eng mit dem Bundesheer und den Gesundheitsbehörden zusammen.