Gottfried Waldhäusl
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Chronik

Waldhäusl-Prozess auf 2. Februar verschoben

Der für 30. November geplante Start für den Prozess gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine Landesbeamtin wegen Amtsmissbrauchs ist coronavirusbedingt verschoben worden. Als voraussichtlicher neuer Termin gilt der 2. Februar 2022.

Die Fortsetzung des Prozesses ist für 3. Februar geplant, weitere Termine dürften folgen, so Birgit Eisenmagen, die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten. Als Gründe für die Verschiebung, über die zuerst der „Standard“ online berichtet hatte, nannte Eisenmagen auf APA-Anfrage die „derzeitige Infektionslage“ sowie die Corona-Maßnahmen. Zudem sei während des Verfahren „reges Interesse“ der Medien zu erwarten. Die zuständige Richterin habe deshalb einem entsprechenden Ersuchen der Anwälte stattgegeben.

Die beiden Beschuldigten sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zumindest 14 minderjährige Flüchtlinge mit aufrechtem Asylverfahren in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben. Amtsmissbrauch wird Waldhäusl und der Landesbeamtin vorgeworfen, weil sie die Verlegung der Migranten in ein laut Anklage ungeeignetes Quartier veranlasst haben sollen. Damit seien die Jugendlichen einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“ worden, führt die WKStA in der 61-seitigen Anklageschrift aus. Der 54 Jahre alten Landesbeamtin werden neben Amtsmissbrauch auch die Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen.

Prozessstart um Explosion in Erdgasstation verschoben

Auch der Prozess um eine Explosion mit einem Toten und 22 Verletzten in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) am 12. Dezember 2017 startet coronavirusbedingt später. Die Einzelrichterverhandlung hätte am Dienstag in Korneuburg beginnen sollen, aufgrund des Lockdowns werden die bis inklusive 3. Dezember geplanten Termine abgesagt. „Das weitere Prozedere wird von der pandemischen Entwicklung abhängig gemacht“, teilte das Landesgericht am Montag in einer Aussendung mit.

Ursprünglich waren zwölf Verhandlungstage bis 17. Dezember vorgesehen. Den zwölf Angeklagten wird fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Vier Unternehmen drohen Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Die Vorwürfe werden bestritten. Die in diesem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte hatten laut einem „Standard“-Onlinebericht gemeinsam eine Vertagungsbitte an das Landesgericht geschickt, weil insgesamt 40 Personen in dem Verhandlungssaal Platz nehmen würden. „Wir sind unisono der Meinung, dass es extrem unverantwortlich wäre, den Prozess jetzt durchzuführen“, wurde Privatbeteiligtenvertreter Manfred Ainedter zitiert.

Im Zentrum des Prozesses steht ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. 2017 wurde der Filterseparator in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert. Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.

Als Ursache gilt laut Staatsanwaltschaft u.a. eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube, ein fehlender Sicherungszentralhebel und eine unzulässig aufgeschraubte Druckklappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde ein 32-jähriger TÜV-Techniker getötet. 22 Personen wurden teilweise schwer verletzt.